Grundsätze
- Jedes Vorsorgewerk finanziert die aus seinem Versichertenbestand gemäss Vorsorgeplan individuell anfallenden versicherungsmässigen Kosten.
- Jedes Vorsorgewerk partizipiert anteilmässig am Ergebnis der Vermögensanlage PKBS.
- Das Vorsorgwerk trägt die anteilmässigen Verwaltungskosten.
Separates Konto
Für jedes Vorsorgewerk wird ein individuelles separates Konto geführt. Dieses zeigt zusammen mit den gesamten Vorsorgerückstellungen und den technischen Reserven den Stand des Vorsorgevermögens der angeschlossenen Institution.
Versicherungstechnische Finanzierung
Die je Vorsorgewerk individuell bemessene versicherungstechnische Finanzierung zeigt im Ergebnis die Gegenüberstellung der versicherungstechnischen Ausgaben und Einnahmen im Rechnungsjahr und deren Vergleich mit dem Stand der notwendigen Vorsorgerückstellungen. Sämtliche Berechnungen erfolgen auf der Grundlage von PKBS-internen Richtlinien nach anerkannten versicherungstechnischen Grundsätzen.
Ein Saldo zu Gunsten der Institution (Gutschrift):
Es wurde mehr finanziert als aufgrund des Standes der notwendigen Vorsorgerückstellungen erforderlich = Gutschrift im separaten Konto zu Gunsten des Vorsorgevermögens der Institution.
Ein Saldo zu Gunsten der Pensionskasse (Belastung):
Im Rechnungsjahr wurde insgesamt weniger finanziert, als aufgrund des Standes der Vorsorgerückstellungen per Stichtag effektiv notwendig ist = Einmaleinlage (Zusatzbeitrag Arbeitgeber) durch die Institution (allenfalls durch Mittel in der Arbeitgeber-Beitragsreserve).
Sind – unter Beachtung einer angemessenen Schwankungsreserve – genügend Mittel im separaten Konto frei, kann die Finanzierung dieses zusätzlichen Beitrages auf Wunsch der Institution auch durch Entnahme aus dem separaten Konto gedeckt werden.
Technische Rückstellungen
Die mutmasslichen Kosten infolge Langlebigkeit und Änderungen in den übrigen tarifrelevanten Eigenschaften des Versichertenbestandes PKBS werden in jährlichen Schritten im voraus finanziert. Dazu ist gemäss der Expertin für berufliche Vorsorge eine technische Rückstellung von jährlich 0.5% der Vorsorgerückstellungen notwendig. Diese ist jährlich pro Vorsorgewerk über den Vermögensertrag bzw. zu Lasten Deckungsgrad zu finanzieren.
Die technischen Rückstellungen bilden einen festen Bestandteil der Vorsorgekapitalien des jeweiligen Vorsorgewerks einer Institution. Sie werden bei Einführung eines aktualisierten Versicherungstarifs aufgelöst.
Mehr- bzw. Minderertrag
Der proportionale Anteil an Mehr- oder Minderertrag wird für das massgebende Vorsorgevermögen der einzelnen Institution auf der Grundlage des von der PKBS insgesamt erzielten Anlageergebnisses bemessen. Die Performance PKBS beinhaltet den gesamten Vermögensertrag und Vermögensverlust (sowohl realisiert als auch nicht realisiert) wie auch den Saldo aus Mittelzu- und Mittelabfluss.
Der proportionale Anteil am Mehrertrag wird jeder Institution auf ihrem separaten Konto gutgeschrieben; der proportionale Anteil an einem Minderertrag wird diesem belastet.
Verwaltungskosten
Die PKBS unterscheidet zwischen Verwaltungskosten aus der Führung des Versichertenbestandes und den damit zusammenhängenden ordentlichen Pensionskassendienstleistungen sowie aus besonderen Dienstleistungen im Auftrag der Institution (z.B. Durchführen einer Teilliquidation).
Bestandesführung und ordentliche Pensionskassendienstleistungen:
Aufgrund der per Stichtag Jahresabschluss ausgewiesenen totalen Verwaltungskosten PKBS für ein Rechnungsjahr erfolgt eine anteilmässige Zuteilung auf jedes Vorsorgewerk nach Anzahl versicherten Personen.
Ausserordentliche Pensionskassendienstleistungen:
Aufwendungen im Zusammenhang mit besonderen Aufträgen (z.B. Teilliquidation, Verteilungsplan, Leistungen Dritter usw.) werden durch die PKBS zusätzlich in Rechnung gestellt.
Vermögensanlage:
Die Verwaltungskosten der Vermögensanlage werden direkt über den Vermögensertrag finanziert (Prinzip der Netto-Performance).