Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Die PKBS bietet zwei Vorsorgepläne an, die Elemente des Leistungsprimats und des Beitragsprimats aufweisen:

 

Es gilt zu beachten, dass sich die Anspruchsvoraussetzungen der anwartschaftlichen Leistungen alle nach den Bestimmungen des PKG richten. Lesen Sie hierzu mehr unter Leistungen der PKBS.

 


Kombiprimat C

Rücktrittsalter 65
Versicherter Lohn (vL) Bruttolohn

abzügl. beschäftigungsgrad-gewichteter Koordinationsbetrag von 7/8 des Betrages der jährlichen maximalen AHV-Altersrente (CHF 27'840; Stand 2011)

   
Altersrente Leistungsziel 65% des vL*
Pensioniertenkinderrente 20% der laufenden Altersrente
Überbrückungsrente kann mittels Einkauf gebildet werden
Invalidenrente 65, 60 oder 50% des vL (Varianten)
Invalidenkinderrente 20% der laufenden Invalidenrente
Ehegatten- / Lebenspartnerrente 2/3 der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente
Waisenrente 20% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente
Todesfallkapital Kleinerer Betrag aus Vergleich zwischen Austrittsleistung ohne Sparkapital und 5-fachen jährl. Invalidenrente
   
Finanzierung Sparbeitrag ab Alter 25 12%,

danach jährlich um 0.35% steigend

Risikobeitrag abhängig von Durchschnittsalter

Risikobeitrag

(pro Durchschnittsalter)

25 - 34: 2.3%

35 - 39: 3.3%

40 - 44: 4.3%

45 - 49: 5.3%

50 - 54: 6.3%

>54: individuell

Beitragsaufteilung Arbeitgeber / Arbeitnehmer Sparen 50/50, Risiko zu Lasten AG

oder

Gesamthaft 2/3 AG und 1/3 AN

Umwandlungssatz Alter 65: 6.75%

Alter 64: 6.60%

Alter 63: 6.45%

Alter 62: 6.30%

Alter 61: 6.15%

Alter 60: 6.00%

Besonderes
  • Einkauf vorz. Pensionierung und Überbrückungsrente möglich
  • Wahlmöglichkeit für gleiche Höhe der Alters- und der anwartschaftlichen Ehegatten- / Lebenspartnerrente

* Dieses Leistungsziel kann unter der Modellannahme einer Realverzinsung (= Differenz zwischen Verzinsung Altersguthaben und Lohnentwicklung) von 1.5% erreicht werden.


Kombiprimat D

Rücktrittsalter 65
Versicherter Lohn (vL) Bruttolohn

abzügl. beschäftigungsgrad-gewichteter Koordinationsbetrag von 7/8 des Betrages der jährlichen maximalen AHV-Altersrente (CHF 27'840; Stand 2011)

   
Altersrente Leistungsziel 60% des vL*
Pensioniertenkinderrente 20% der laufenden Altersrente
Überbrückungsrente kann mittels Einkauf gebildet werden
Invalidenrente 65, 60 oder 50% des vL (Varianten)
Invalidenkinderrente 20% der laufenden Invalidenrente
Ehegatten- / Lebenspartnerrente 2/3 der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente
Waisenrente 20% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente
Todesfallkapital Kleinerer Betrag aus Vergleich zwischen Austrittsleistung ohne Sparkapital und 5-fachen jährl. Invalidenrente
   
Finanzierung Sparbeitrag ab Alter 25 11%,

danach jährlich um 0.35% steigend

Risikobeitrag abhängig von Durchschnittsalter

Risikobeitrag

(pro Durchschnittsalter)

25 - 34: 2.0%

35 - 39: 3.0%

40 - 44: 4.0%

45 - 49: 5.0%

50 - 54: 6.0%

>54: individuell

Beitragsaufteilung Arbeitgeber / Arbeitnehmer Sparen 50/50, Risiko zu Lasten AG

oder

Gesamthaft 2/3 AG und 1/3 AN

Umwandlungssatz Alter 65: 6.75%

Alter 64: 6.60%

Alter 63: 6.45%

Alter 62: 6.30%

Alter 61: 6.15%

Alter 60: 6.00%

Besonderes
  • Einkauf vorz. Pensionierung und Überbrückungsrente möglich
  • Wahlmöglichkeit für gleiche Höhe der Alters- und der anwartschaftlichen Ehegatten- / Lebenspartnerrente

* Dieses Leistungsziel kann unter der Modellannahme einer Realverzinsung (= Differenz zwischen Verzinsung Altersguthaben und Lohnentwicklung) von 1.5% erreicht werden.


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