Anschlussreglement
Das Anschlussreglement regelt das Anschlussverhältnis mit Institutionen, welche Aufgaben im Interesse des Kantons Basel-Stadt wahrnehmen und sich für die berufliche Vorsorge ihres Personals vertraglich der PKBS angeschlossen haben.
Im Anschlussreglement werden die Rechte und Pflichten sowohl für den angeschlossenen Arbeitgeber als auch für die PKBS geregelt.
Das Anschlussreglement sieht überdies verschiedene Vorsorgepläne vor, welche der angeschlossenen Institution zur Auswahl stehen (näheres zu den Vorsorgeplänen erfahren Sie hier).