Teilliquidationsreglement
Das Teilliquidationsreglement regelt die Voraussetzungen der Teilliquidation (erhebliche Verminderung der Aktivversicherten, Restrukturierung, Auflösung Anschlussvertrag) sowie das Verfahren. Eine allfällige Teilliquidation wird für jedes Kollektiv (Staat, angeschlossene Institution) separat geprüft bzw. durchgeführt.