10. November 2008

»Basler PK erneut vor Sanierung«, Sonntagszeitung vom 9.11.2008

Kommentar der PKBS-Geschäftsleitung

Der zitierte Artikel entbehrt leider einer sachlichen Auseinandersetzung mit dem Thema, enthält zudem einige Falschinformationen und verleitet zu falschen Schlüssen. Er beleuchtet weder die Gründe der per 1.1.2008 erfolgten Ausfinanzierung (im Bereich Staat) noch gibt er den Stand der (internen) Diskussionen über allfällige Sanierungsmassnahmen zutreffend wieder. Wir möchten zu folgenden Punkten Stellung nehmen:

 

  • Zu den Auswirkungen der aktuellen Finanzkrise auf das Vermögen der PKBS ist festzuhalten, dass die Organe der PKBS eine sorgfältige Anlagepolitik und eine äusserst professionelle Umsetzung verfolgen. Die Anlagen sind sehr gut diversifiziert; die PKBS ist nicht in strukturierte Produkte investiert und besitzt keine Anteile an Hedge Fonds. Diese Risikostreuung zahlt sich jetzt aus. Die Anlageresultate schneiden im Vergleich zu anderen institutionellen Anlegern sehr gut ab. Jedoch auch bei überwiegend indexnaher Vermögensanlage kann sich die PKBS der Finanzkrise nicht entziehen. Wäre heute Jahresabschluss, würde der Deckungsgrad (Bereich Staat) klar unter 95% betragen. Unterhalb dieses Grenzwertes schreibt das PK-Gesetz zwingend Massnahmen vor, um den Deckungsgrad mittelfristig wieder anzuheben. Anmerkung: Die im Artikel erwähnte Anlage-Performance per Ende Oktober 2008 ist falsch; der zutreffende Wert wird in wenigen Tagen hier auf der Homepage publiziert werden.
  • Richtig ist, dass interne Überlegungen angestellt werden, ob bzw. mit welchen Massnahmen der Deckungsgrad mittelfristig wieder auf 100% angehoben werden kann. Die Ausführungen im Artikel der Sonntagszeitung über »die Senkung der Verzinsung der Spareinlagen« sind jedoch falsch. Entgegen dem Bericht beträgt die Verzinsung der für die Altersvorsorge reservierten Mittel zur Zeit 4 Prozent (und nicht 2.75 Prozent). Die überschiessenden (zusätzlichen) Sparkonti der Versicherten werden zur Zeit mit 2.75 Prozent verzinst, wobei in diesem Bereich der im Bericht zitierte BVG-Mindestzinssatz gerade nicht gilt. Insgesamt verzinst die PKBS bisher ihre gesamten Vorsorgekapitalien erheblich über dem gesetzlichen Mindestmass. Anmerkung: Die Mindestverzinsung würde im übrigen nur für die sog. BVG-Altersguthaben (Obligatorium) gelten. Der überwiegende Anteil der PKBS-Vorsorgekapitalien liegt jedoch oberhalb dieses Obligatoriums.
  • Auch die PKBS wird allfällige Beschlüsse nicht voreilig, sondern nach Vorliegen der Jahresrechnung 2008, unter sorgfältiger Einschätzung der Lage und Einbezug der gesetzlichen Vorgaben treffen. Die PKBS hält fest, dass sie sämtliche finanziellen Verpflichtungen (Renten- und Kapitalleistungen, Vorbezüge, Austrittsleistungen, etc.) erfüllen kann, die Liquidität ist vollumfänglich gewährleistet. Weder besteht Anlass für Aktionismus, noch darf man sich vor der tatsächlichen finanziellen Lage der Kasse verschliessen.

 

Für die Geschäftsleitung der PKBS

D. Stohler, Direktor