Der Verwaltungsrat ist das oberste Entscheidungs- und Aufsichtsorgan der PKBS.
Der Verwaltungsrat behandelt die langfristigen Finanzierungsfragen und ist für die Anlageorganisation und deren Kompetenzregelung verantwortlich. Ein stufengerechtes Management-Informationssystem, damit die verantwortlichen Instanzen über aussagekräftige, führungsrelevante und zeitgerechte Informationen verfügen, ist eingerichtet. Ein zentrales Element des obersten Entscheidungsorganes beinhaltet die Festlegung der langfristigen Anlagestrategie. Die Performance ist direkt abhängig von der gewählten langfristigen Anlagestrategie. In Bezug auf die Anlagetätigkeit hat der Verwaltungsrat folgende Grundsätze erlassen:
- Bei der Bewirtschaftung des Anlagevermögens sind die Interessen der Versicherten und damit die Erfüllung des Vorsorgezweckes der PKBS massgebend.
- Das Anlagevermögen ist so zu bewirtschaften, dass 1. die Leistungen jederzeit termingerecht ausbezahlt werden können, 2. die anlagebedingte Risikofähigkeit eingehalten wird, damit die nominelle Sicherheit der versprochenen Leistungen gewährleistet ist und 3. die Gesamtrendite im Rahmen der Risikofähigkeit optimiert wird, damit ein grösstmöglicher Beitrag zur Realwerterhaltung der versprochenen Rentenleistungen erzielt werden kann.
- Die Risikofähigkeit der PKBS bemisst sich insbesondere an der finanziellen Lage, Struktur und Beständigkeit der Arbeitgeber und des Destinatärbestandes.
- Die Vermögensanlagen erfolgen schwergewichtig und nach Möglichkeit in liquiden, gut handelbaren und qualitativ hochstehenden Anlagen.
- Die Vermögensanlagen werden auf verschiedene Anlagekategorien wie Märkte, Währungen, Branchen und Sektoren verteilt.
Ziele
- Effiziente und nachvollziehbare Steuerung des Anlageprozesses
- Sicherstellung der Zahlungsfähigkeit
- Langfristige reale Kapitalwerterhaltung
- Performance, die langfristig im Durchschnitt (rollend über 10 Jahre) den technischen Zinssatz um 0.6 Prozentpunkte übertrifft
Hauptaufgaben und Kompetenzen
- Gesamtverantwortung für die Bewirtschaftung des Anlagevermögens
- Periodische Vornahme einer Asset & Liability Studie
- Festlegung und periodische Überprüfung der langfristigen Anlagestrategie
- Überwachung des Anlageprozesses und Anlagetätigkeit
- Überwachung der Anlageresultate
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