Das 3-Säulen-Modell der schweizerischen Vorsorge
Die PKBS versichert Sie und Ihre Familienangehörigen gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Tod und Invalidität.
Diese Vorsorge (2. Säule) beruht auf dem Grundsatz des 3-Säulen-Konzepts, welches folgende tragende Elemente aufweist:
| 1. Säule: AHV / IV |
2. Säule: Berufliche Vorsorge |
3. Säule: Private Vorsorge |
| Die 1. Säule, die staatliche AHV/IV, soll - in Verbindung mit den Ergänzungsleistungen - den Existenzbedarf angemessen decken. | Die 2. Säule, die berufliche Vorsorge, soll zusammen mit der 1. Säule die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen. | Die 3. Säule, die private Vorsorge, soll unter Berücksichtigung des tatsächlichen Bedarfs bestehende Vorsorgelücken schliessen. Die Selbstvorsorge ist freiwillig. Jedermann kann seine individuelle Vorsorge beliebig ausbauen. Im Rahmen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) können unselbständig Erwerbstätige einen bestimmten Betrag steuerfrei ansparen. |
Das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen und Invalidenvorsorge (BVG) schreibt Mindestanforderungen vor, welche im Rahmen der 2. Säule erfüllt werden müssen. Sieht eine Vorsorgeeinrichtung, wie die PKBS, darüber hinausgehende Leistungen vor, nennt man diese überobligatorische Leistungen.
Gesamthaft erbringt die PKBS so genannte umhüllende Leistungen (bestehend aus BVG-Obligatorium und Überobligatorium.