Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Leistungsübersicht

Leistungen im... Leistungsprimat (A) BVG-Plan
Altersfall    
Ordentliches Rücktrittsalter 63 Frauen: 64

Männer: 65

Altersrente 65% des versicherten Lohnes minus allf. Rentenkürzung Angespartes und verzinstes Altersguthaben mal Umwandlungssatz
AHV-Überbrückungsrente 120 bzw. max. 140% der minimalen AHV-Altersrente ---
Pensioniertenkinderrente 20% der vollen nach den Mindestvorschriften des BVG berechneten Altersrente 20% der vollen nach den Mindestvorschriften des BVG berechneten Altersrente
Vorzeitige Pensionierung ab Alter 58 möglich (Kürzung der Altersrente) ab Alter 58 möglich (Kürzung der Altersrente)
Kapitalabfindung der Altersrente Der die minimale AHV-Altersrente (CHF 13'680.00) übersteigende Anteil wird bar ausbezahlt Der die minimale AHV-Altersrente (CHF 13'680.00) übersteigende Anteil wird bar ausbezahlt
Sparkapital Ein allfällig vorhandenes Sparkapital kann in bar bezogen werden oder zur Erhöhung der Alters- und/oder AHV-Überbrückungsrente eingesetzt werden. Der einen Einkauf in den BVG-Plan übersteigende Anteil des Altersguthabens kann in bar bezogen werden.
Invaliditätsfall    
Invalidenrente 65% des versicherten Lohnes minus allf. Rentenkürzung Projiziiertes, unverzinstes Altersguthaben mal Umwandlungssatz
Invalidenkinderrente 20% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invalidenrente 20% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invalidenrente
Sparkapital Ein allfällig vorhandenes Sparkapital wird bar ausbezahlt Der einen Einkauf in den BVG-Plan übersteigende Anteil des Altersguthabens wird bar ausbezahlt
Todesfall    
Ehegattenrente 2/3 der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Alters-/Invalidenrente 60% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Alters-/Invalidenrente
Lebenspartnerrente 2/3 der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Alters-/Invalidenrente ---
Waisenrente 20% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Alters-/Invalidenrente 20% der versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Alters-/Invalidenrente
Todesfallkapital Der kleinere Betrag, der sich aus dem Vergleich zwischen der Freizügigkeitsleistung und der 5-fachen Invalidenrente ergibt.  
Sparkapital Ein allfällig vorhandenes Sparkapital wird den Hinterlassenen ausgerichtet.  

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