Altersrücktritt
Im Leistungsprimat A (Vorsorgeplan Staat) erreichen Sie Ihr ordentliches Rücktrittsalter mit Vollendung des 63. Altersjahres. Falls Sie über Ihre ordentliche Altersgrenze weiterhin beschäftigt bleiben, kommen die Bestimmungen der Weiterbeschäftigung zur Anwendung.
Im BVG-Plan erreichen Frauen ihr ordentliches Rücktrittsalter mit Vollendung des 64. Altersjahres, Männer mit Vollendung des 65. Altersjahres.
Höhe der Altersrente
| Im Leistungsprimat (A) | Im BVG-Plan | |
| Ordentliche Altersrente | 65% des versicherten Lohnes abzüglich allfälliger Rentenkürzung |
Angespartes und verzinstes Altersguthaben mal Umwandlungssatz |
| Kürzung bei vorzeitiger Pensionierung | Ab Alter 62: 3.0% Ab Alter 61: 7.0% Ab Alter 60: 12.0% Ab Alter 59: 20.4% Ab Alter 58: 28.8% |
Angespartes und verzinstes Altersguthaben mal angepasstem Umwandlungssatz |
Kapitalbezug der Altersrente
Die Altersleistung wird grundsätzlich in Form einer Rente ausgerichtet. Sie können jedoch spätestens 6 Monate vor Ihrem geplanten Altersrücktritt bzw. vor Ihrem 63. Altersjahr beantragen, dass Sie einen Teil Ihrer Altersrente in Form einer einmaligen Kapitalabfindung beziehen möchten. Bitte beachten Sie, dass der Antrag nicht widerrufen oder abgeändert werden kann. Sofern Sie verheiratet sind oder in eingetragener Partnerschaft leben, ist hierzu das schriftliche Einverständnis des Ehegatten bzw. des registrierten Partners erforderlich.
Die Kapitalabfindung entspricht im Maximum demjenigen Teil der Altersrente, welche die Höhe der minimalen AHV-Altersrente (CHF 13'920.00) übersteigt. In jedem Fall ist es jedoch möglich, einen Viertel des BVG-Altersguthabens in bar zu beziehen.