Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Anspruchsvoraussetzungen

Wenn Sie eine Altersrente oder eine Invalidenrente der PKBS beziehen, haben Sie für jedes Kind Anspruch auf eine Pensioniertenkinderrente bzw. Invalidenkinderrente, wenn

  • das Kind das 18. Altersjahr noch nicht vollendet hat oder
  • das Kind noch in Ausbildung steht, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, oder
  • das Kind bei Vollendung des 18. Altersjahrs zu mind. 70% invalid ist, bis es die Erwerbsfähigkeit wiedererlangt, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.



Höhe der Kinderrenten

  Im Leistungsprimat (A) Im BVG-Plan
Pensioniertenkinderrente 20% der vollen nach den Mindestvorschriften des BVG berechneten Altersrente 20% der vollen nach den Mindestvorschriften des BVG berechneten Altersrente
Invalidenkinderrente 20% der laufenden Invalidenrente 20% der vollen nach den Mindestvorschriften des BVG berechneten Invalidenrente

30. November 2011

Umstellung der Rechnungsgrundlagen per 1. Januar 2013

Der Verwaltungsrat PKBS hat am 23. November 2011 beschlossen, den heute geltenden...

30. November 2011

Verwaltungsratsentscheide betreffend Zinssätze und Rententeuerung

In den Jahren 2008 – 2011 wurde der Zinssatz für die Sparkapitalien vom Verwaltungsrat jeweils...

02. November 2011

Susanne Jeger neue Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS)

  Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger,...