Verwendung des Sparkapitals
Wenn während Ihrer Versicherungszeit ein Sparkapital gebildet wurde, kommt dieses zusammen mit der ersten Rentenzahlung als Kapital zur Auszahlung.
Beim Altersrücktritt können Sie das Sparkapital hingegen auch verwenden, um eine allfällige Kürzung der Rente infolge fehlenden Einkaufs oder Vorbezugs auszukaufen oder um Ihre Überbrückungsrente zu erhöhen.
Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular.