Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Anspruchsvoraussetzungen

Ihre Kinder haben im Todesfall Anspruch auf eine Waisenrente, wenn

  • sie das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder
  • sie noch in Ausbildung stehen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, oder
  • sie bei Vollendung des 18. Altersjahrs zu mind. 70% invalid sind, bis sie die Erwerbsfähigkeit wiedererlangen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.

 


Höhe der Waisenrente

Die Waisenrente beträgt sowohl im Leistungsprimat wie im BVG-Plan 20% der jeweils versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente.

30. November 2011

Umstellung der Rechnungsgrundlagen per 1. Januar 2013

Der Verwaltungsrat PKBS hat am 23. November 2011 beschlossen, den heute geltenden...

30. November 2011

Verwaltungsratsentscheide betreffend Zinssätze und Rententeuerung

In den Jahren 2008 – 2011 wurde der Zinssatz für die Sparkapitalien vom Verwaltungsrat jeweils...

02. November 2011

Susanne Jeger neue Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS)

  Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger,...