Anspruchsvoraussetzungen

Ihre Kinder haben im Todesfall Anspruch auf eine Waisenrente, wenn

  • sie das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder
  • sie noch in Ausbildung stehen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, oder
  • sie bei Vollendung des 18. Altersjahrs zu mind. 70% invalid sind, bis sie die Erwerbsfähigkeit wiedererlangen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.

 


Höhe der Waisenrente

Die Waisenrente beträgt sowohl im Leistungsprimat wie im BVG-Plan 20% der jeweils versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente.