Anspruchsvoraussetzungen
Ihre Kinder haben im Todesfall Anspruch auf eine Waisenrente, wenn
- sie das 18. Altersjahr noch nicht vollendet haben oder
- sie noch in Ausbildung stehen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, oder
- sie bei Vollendung des 18. Altersjahrs zu mind. 70% invalid sind, bis sie die Erwerbsfähigkeit wiedererlangen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.
Höhe der Waisenrente
Die Waisenrente beträgt sowohl im Leistungsprimat wie im BVG-Plan 20% der jeweils versicherten Invalidenrente bzw. der laufenden Invaliden- oder Altersrente.