Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus (Leistungsprimat)

Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie über Ihr 63. Altersjahr weiterhin beschäftigt bleiben.

 

Der Anspruch auf Altersleistungen wird so lange aufgeschoben, bis Sie Ihre Erwerbstätigkeit definitiv beenden.

 

Während der Weiterarbeit sind Sie von der Beitragspflicht befreit. In dieser Zeit erfolgt eine Gutschrift auf das interne Sparkapital in Höhe der Altersrente, auf welche Sie im Alter 63 Anspruch gehabt hätten.

 

Sobald Sie Ihr Arbeitsverhältnis definitiv beenden, kommt die im Alter 63 versicherte Altersrente nebst allfälligen Pensioniertenkinderrenten und einer allfälligen Überbrückungsrente zur Auszahlung. Das während der Dauer der Weiterarbeit geäufnete und verzinste Sparkapital wird in einem Betrag als Kapitalleistung ausbezahlt.

 

 


30. November 2011

Umstellung der Rechnungsgrundlagen per 1. Januar 2013

Der Verwaltungsrat PKBS hat am 23. November 2011 beschlossen, den heute geltenden...

30. November 2011

Verwaltungsratsentscheide betreffend Zinssätze und Rententeuerung

In den Jahren 2008 – 2011 wurde der Zinssatz für die Sparkapitalien vom Verwaltungsrat jeweils...

02. November 2011

Susanne Jeger neue Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS)

  Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger,...