Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus (Leistungsprimat)
Sie können mit Ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass Sie über Ihr 63. Altersjahr weiterhin beschäftigt bleiben.
Der Anspruch auf Altersleistungen wird so lange aufgeschoben, bis Sie Ihre Erwerbstätigkeit definitiv beenden.
Während der Weiterarbeit sind Sie von der Beitragspflicht befreit. In dieser Zeit erfolgt eine Gutschrift auf das interne Sparkapital in Höhe der Altersrente, auf welche Sie im Alter 63 Anspruch gehabt hätten.
Sobald Sie Ihr Arbeitsverhältnis definitiv beenden, kommt die im Alter 63 versicherte Altersrente nebst allfälligen Pensioniertenkinderrenten und einer allfälligen Überbrückungsrente zur Auszahlung. Das während der Dauer der Weiterarbeit geäufnete und verzinste Sparkapital wird in einem Betrag als Kapitalleistung ausbezahlt.