Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

So sind Sie versichert

In der PKBS werden bei Antritt des Arbeitsverhältnisses alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kantons Basel-Stadt sowie das Personal der angeschlossenen Institutionen versichert, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Der erzielte AHV-Jahreslohn übersteigt 3⁄4 der maximalen AHV-Altersrente (Eintrittsschwelle: CHF 20'880; Stand 2011).
  • Die Arbeitnehmenden haben am 1. Januar des Kalenderjahres das 17. Altersjahr vollendet.
  • Das Arbeitsverhältnis ist unbefristet oder ist länger als 3 Monate befristet.

  • Das BVG-Rücktrittsalter ist noch nicht erreicht (Frauen: 64; Männer: 65).

 


Die Versicherung erfolgt für das Staatspersonal* im

Leistungsprimats-Plan (A), wenn BVG-Plan, wenn
  • das Arbeitsverhältnis unbefristet oder länger als 6 Monate befristet abgeschlossen wurde und
  • das Arbeitsverhältnis im Monatslohn entlöhnt wird und
  • das im Leistungsprimat geltende ordentliche Rücktrittsalter 63 noch nicht erreicht ist.
  • das Arbeitsverhältnis auf höchstens 6 Monate befristet abgeschlossen wurde oder
  • das Arbeitsverhältnis im Stundenlohn entlöhnt wird oder
  • das im Leistungsprimat geltende Rücktrittsalter 63 bereits erreicht oder überschritten wurde.

 

* Das PKG sieht vor, dass angeschlossene Arbeitgeber im Einverständnis mit dem Personal vom PKG abweichende Vorsorgepläne für die berufliche Vorsorge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vereinbaren können. Die reglementarischen Anspruchsvoraussetzungen richten sich für sämtliche Vorsorgeleistungen nach PKG und den jeweiligen reglementarischen Bestimmungen im Vorsorgeplan Staat, die Finanzierung und die Leistungshöhe können jedoch vom Staatsplan abweichen. Näheres erfahren Sie hier.

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