Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Antritt des Arbeitsverhältnisses. Sie dauert bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Austritt oder Entstehen eines Anspruchs auf Leistungen), längstens jedoch bis zum Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters 63.

 

Die Beiträge werden monatlich vom Lohn abgezogen.

 

Beitragsübersicht im Leistungsprimat (A)

Beitragsart Beschreibung

Höhe

Ordentlicher Beitrag Ab 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres

1.5%

  Ab 1. Januar nach Vollendung des 24. Altersjahres

8.5%

Nachzahlungsbeitrag Nachzahlungsbeitrag bei Erhöhung des versicherten Lohnes (Beförderung, Stufenanstieg, Teuerungsanpassung etc.). Der Beitrag ist in % der Erhöhung des versicherten Lohnes. Der Prozentsatz entspricht dem Lebensalter.

25% - 63%

Beiträge auf Schichtzulagen  

8.5%

Beiträge auf freiwilligem Lohnteil  

28.5%

Beiträge für die freiwillige Sparversicherung  

25.5%

Beiträge bei unbezahltem Urlaub Vollversicherung

28.5%

  Risikoversicherung

3.5%

Zusatzbeiträge vgl. Einkaufsmöglichkeiten  
Sanierungsbeiträge Erhebung von Sanierungsbeiträgen möglich, um einen Deckungsgrad < 95.0% anzuheben. keine Angaben möglich

Beitragsübersicht im BVG-Plan

Alter Höhe der AN-Beiträge Höhe der AG-Beiträge Total Altersgutschriften
25 - 34

3.5%

3.5%

7.0%

35 - 44

5.0%

5.0%

10.0%

45 - 54

7.5%

7.5%

15.0%

55 - 64 / 65

9.0%

9.0%

18.0%

 

Die Arbeitgeber leisten zusätzlich einen Risikobeitrag von 5.0% der koordinierten BVG-Löhne.

Keine News in dieser Ansicht.