Der Koordinationsabzug
In der PKBS wird nur Einkommen versichert, welches über dem Koordinationsabzug liegt.
Dieser koordinierte Lohn, der versicherte Lohn, ist für die Bemessung der Beiträge und der Leistungen relevant.
Grenzbeträge
| Leistungsprimat (A) | BVG-Plan | |
| Koordinationsabzug | 3/8 des Grundlohnes, höchstens jedoch in der Höhe der max. AHV-Altersrente (CHF 27'840.00) |
7/8 der maximalem AHV-Altersrente (CHF 24'360.00) |
| Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine entsprechende Anpassung des Koordinationsabzugs. | Keine Anpassung bei Teilzeitbeschäftigten. | |
| Versicherter Lohn: Minimum | CHF 3'480.00 | CHF 3'480.00 |
| Versicherter Lohn: Maximum | CHF 242'459.00 | CHF 59'160.00 |