Der Koordinationsabzug

In der PKBS wird nur Einkommen versichert, welches über dem Koordinationsabzug liegt.

 

Dieser koordinierte Lohn, der versicherte Lohn, ist für die Bemessung der Beiträge und der Leistungen relevant.

 


Grenzbeträge

  Leistungsprimat (A) BVG-Plan
Koordinationsabzug 3/8 des Grundlohnes, höchstens jedoch in der Höhe der max. AHV-Altersrente

(CHF 27'840.00)

7/8 der maximalem AHV-Altersrente

(CHF 24'360.00)

  Bei Teilzeitbeschäftigten erfolgt eine entsprechende Anpassung des Koordinationsabzugs. Keine Anpassung bei Teilzeitbeschäftigten.
Versicherter Lohn: Minimum CHF 3'480.00 CHF 3'480.00
Versicherter Lohn: Maximum CHF 242'459.00 CHF 59'160.00