Eintrittsleistung
Es besteht die Pflicht, beim Eintritt in die PKBS sämtliche Austrittsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen sowie Gelder aus Freizügigkeitskonten bzw. -depots oder Freizügigkeitspolicen als Eintrittsleistung in die PKBS einzubringen.
Diese Eintrittsleistung wird zum Einkauf in die Vorsorgeleistungen verwendet.
Übersteigt die eingebrachte Austrittsleistung die notwendige Einlage zum Einkauf auf die maximalen Leistungen, wird der überschiessende Teil dem Sparkapital gutgeschrieben.
Reicht die eingebrachte Austrittsleistung nicht aus, um sich im vollen Umfang einzukaufen, wird die fehlende Einkaufsleistung in eine feste Rentenkürzung umgerechnet.
Auskauf der Rentenkürzung
| Zahlung durch | Voraussetzung |
| Bareinlage |
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| Zusatzbeiträge |
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Einkauf in die vorzeitige Pensionierung
Es ist möglich, die Kürzung aufgrund vorzeitiger Pensionierung im Zeitpunkt des Altersrücktritts auszukaufen.
Während der Versicherungszeit können freiwillige Einlagen in die PKBS eingebracht werden. Mit diesen Einlagen wird ein Sparkapital geäufnet, welches im Zeitpunkt der vorzeitigen Pensionierung zum Auskauf dieser Rentenkürzung verwendet werden kann.
Einkauf in die Überbrückungsrente
Es ist möglich, im Zeitpunkt der (vorzeitigen) Pensionierung die ordentliche Überbrückungsrente auf maximal 200% der minimalen AHV-Altersrente zu erhöhen.
Während der Versicherungszeit können freiwillige Einlagen in die PKBS eingebracht werden. Mit diesen Einlagen wird ein Sparkapital geäufnet, welches im Zeitpunkt der (vorzeitigen) Pensionierung zur Erhöhung der Überbrückungsrente verwendet werden kann.