Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Eintritt in die PKBS

Sobald die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, werden Sie in der PKBS versichert.

 

Bei der Aufnahme in die PKBS ist ein Eintrittsfragebogen auszufüllen. Dieser wird Ihnen zugeschickt, sobald Ihr Arbeitgeber den Beginn Ihres Arbeitsverhältnisses gemeldet hat. Der Fragebogen ist  wahrheitsgemäss und vollständig auszufüllen und an die Geschäftsstelle zu retournieren. Mit dem Eintrittsfragebogen geben Sie zudem eine Erklärung über Ihren Gesundheitszustand ab. Aufgrund dieser Angaben kann die PKBS verlangen, dass eine vertrauensärztliche Untersuchung stattfindet.

 

 

Zeigt die Prüfung, dass ein erhöhtes Risiko vorliegt, kann die PKBS einen Gesundheitsvorbehalt für die Risikoleistungen aussprechen, die jedoch höchstens 5 Jahre - ab Eintritt in die PKBS gerechnet - dauert. Tritt innerhalb dieser Vorbehaltsdauer ein Leistungsfall ein, für dessen Ursache ein Vorbehalt bestand, werden die von der Pensionskasse auszurichtenden Risikoleistungen lebenslang auf die Mindestleistungen gemäss BVG gekürzt.

 

 

Auf den mit der eingebrachten Austrittsleistung erworbenen Vorsorgeleistungen wird kein Vorbehalt ausgesprochen, es sei denn, in der früheren Vorsorgeeinrichtung habe bereits ein solcher bestanden.

 


Ausnahme von der Versicherung

Auf Gesuch hin werden Sie nicht in die PKBS aufgenommen, wenn Sie

  • nicht oder voraussichtlich nicht dauernd in der Schweiz tätig sind und im Ausland bereits genügend versichert sind.
  • nebenberuflich tätig und bereits für eine hauptamtliche berufliche Erwerbstätigkeit obligatorisch versichert sind oder im Hauptberuf eine selbständige Erwerbstätigkeit ausüben.

Bitte stellen Sie Ihr Gesuch unmittelbar bei Stellenantritt.

 


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