Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Was ist die freiwillige Sparversicherung?

Auf schriftliches Gesuch hin können Sie Ihren AHV-pflichtigen Lohn, welchen Sie bei einem anderen, nicht bei der PKBS angeschlossenen Arbeitgeber erzielen (z.B. im Nebenerwerb), bei uns versichern, sofern dieser externe AHV-pflichtige Lohn in keiner anderen Vorsorgeeinrichtung versichert ist.

 

Mit den Beiträgen auf dem externen Lohn von insgesamt 25.5% wird ein Sparkapital geäufnet.

 


Vorgehen

Wenn Sie externe Löhne bei uns versichern möchten, gehen Sie wie folgt vor:

  • Sie verlangen ein entsprechendes Formular.
  • Dieses Formular füllen Sie entsprechend mit Ihren Lohnangaben aus. Dabei ist der gesamte bis Dezember des Rechnungsjahres zu erwartende externe Lohn relevant.
  • Auf diesem Formular hat zudem Ihr externer Arbeitgeber zu bestätigen, dass Sie bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, dass für den dabei erzielten Lohn AHV-Beiträge entrichtet werden und dass der dabei erzielte Lohn in keiner Vorsorgeeinrichtung versichert ist.
  • Das ausgefüllte Formular ist bis spätestens Ende Oktober des Rechnungsjahres bei uns einzureichen.

Die PKBS stellt Ihnen anschliessend den Beitrag in der Höhe von 25.5% des externen Lohnes in Rechnung. Der Beitrag ist innert 30 Tagen zu begleichen. Zudem ist eine Verwaltungsgebühr von 0.5% zu entrichten.

 


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