Was ist die freiwillige Sparversicherung?
Auf schriftliches Gesuch hin können Sie Ihren AHV-pflichtigen Lohn, welchen Sie bei einem anderen, nicht bei der PKBS angeschlossenen Arbeitgeber erzielen (z.B. im Nebenerwerb), bei uns versichern, sofern dieser externe AHV-pflichtige Lohn in keiner anderen Vorsorgeeinrichtung versichert ist.
Mit den Beiträgen auf dem externen Lohn von insgesamt 25.5% wird ein Sparkapital geäufnet.
Vorgehen
Wenn Sie externe Löhne bei uns versichern möchten, gehen Sie wie folgt vor:
- Sie verlangen ein entsprechendes Formular.
- Dieses Formular füllen Sie entsprechend mit Ihren Lohnangaben aus. Dabei ist der gesamte bis Dezember des Rechnungsjahres zu erwartende externe Lohn relevant.
- Auf diesem Formular hat zudem Ihr externer Arbeitgeber zu bestätigen, dass Sie bei ihm in einem Arbeitsverhältnis stehen, dass für den dabei erzielten Lohn AHV-Beiträge entrichtet werden und dass der dabei erzielte Lohn in keiner Vorsorgeeinrichtung versichert ist.
- Das ausgefüllte Formular ist bis spätestens Ende Oktober des Rechnungsjahres bei uns einzureichen.
Die PKBS stellt Ihnen anschliessend den Beitrag in der Höhe von 25.5% des externen Lohnes in Rechnung. Der Beitrag ist innert 30 Tagen zu begleichen. Zudem ist eine Verwaltungsgebühr von 0.5% zu entrichten.