Reduktion des versicherten Lohnes
Der bisherige versicherte Lohn kann bei einer Reduktion des Grundlohns beibehalten werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Sie stellen ein entsprechendes Gesuch.
- Der freiwillige Lohnteil darf zusammen mit dem versicherten Lohn den aktuellen Grundlohn nicht überschreiten.
- Sie übernehmen für den freiwilligen Lohnteil sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberbeiträge von total 28.5%.