Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Reduktion des versicherten Lohnes

Der bisherige versicherte Lohn kann bei einer Reduktion des Grundlohns beibehalten werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Sie stellen ein entsprechendes Gesuch.
  • Der freiwillige Lohnteil darf zusammen mit dem versicherten Lohn den aktuellen Grundlohn nicht überschreiten.
  • Sie übernehmen für den freiwilligen Lohnteil sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberbeiträge von total 28.5%.

30. November 2011

Umstellung der Rechnungsgrundlagen per 1. Januar 2013

Der Verwaltungsrat PKBS hat am 23. November 2011 beschlossen, den heute geltenden...

30. November 2011

Verwaltungsratsentscheide betreffend Zinssätze und Rententeuerung

In den Jahren 2008 – 2011 wurde der Zinssatz für die Sparkapitalien vom Verwaltungsrat jeweils...

02. November 2011

Susanne Jeger neue Direktorin der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS)

  Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt hat die 47-jährige Juristin Susanne Jeger,...