Reduktion des versicherten Lohnes

Der bisherige versicherte Lohn kann bei einer Reduktion des Grundlohns beibehalten werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

 

  • Sie stellen ein entsprechendes Gesuch.
  • Der freiwillige Lohnteil darf zusammen mit dem versicherten Lohn den aktuellen Grundlohn nicht überschreiten.
  • Sie übernehmen für den freiwilligen Lohnteil sowohl die Arbeitnehmer- wie die Arbeitgeberbeiträge von total 28.5%.