Melden Sie rechtzeitig Ihre Lebenspartnerschaft an!
Damit Ihre Lebenspartnerin oder Ihr Lebenspartner im Falle Ihres Todes einen Anspruch auf eine Lebenspartnerrente geltend machen kann, müssen Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner rechtzeitig, das heisst vor Vollendung des 63. Altersjahres, bei uns anmelden.
Verwenden Sie hierzu das entsprechende Formular.