Pensionskasse Basel-Stadt -

Pensionskasse Basel-Stadt - Vorsorge verpflichtet

Bildung des Sparkapitals

Ab Eintritt in die PKBS bis zum Austritt oder bis zum Eintritt eines Vorsorgefalls (Alter, Tod oder Invalidität) kann während der aktiven Versicherungszeit ein Sparkapital gebildet werden, welches Teil der Vorsorge ist.

 

Das Sparkapital entsteht durch:

  • Freizügigkeitsleistungen aus früheren Vorsorgeverhältnissen, die den notwendigen Betrag bis zum Einkauf auf die vollen Leistungen übersteigen, sowie Teilaustrittsleistungen bei Reduktion des versicherten Lohnes.
  • Freiwillige Einlagen für die vorzeitige Pensionierung (siehe auch hier).
  • Freiwillige Einlagen für die Erhöhung der Überbrückungsrente (siehe auch hier).
  • Beiträge auf Schichtzulagen.
  • Beiträge auf externen Lohnbestandteilen (siehe auch hier).

 

Das Sparkapital wird zurzeit mit 2.00% verzinst. Der Zinssatz wird jährlich vom Verwaltungsrat festgelegt.

 


Verwendung des Sparkapitals

Während der Versicherungszeit Während der Versicherungszeit können Sie das gesamte Sparkapital jederzeit für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen verwenden.
Beim Altersrücktritt
  • Das Sparkapital kann beim (vorzeitigen) Altersrücktritt in bar bezogen werden oder
  • für den Auskauf einer Rentenkürzung verwendet werden und/oder
  • für die Erhöhung der Überbrückungsrente verwendet werden.
Beim Eintritt der Invalidität Auszahlung des Sparkapitals in bar entsprechend dem Invaliditätsgrad.
Beim Todesfall Das gesamte Sparkapital fällt den Hinterlassenen zu. Dabei ist die Begünstigtenordnung zu beachten.
Beim Austritt Das gesamte Sparkapital ist Teil Ihrer Vorsorge und wird beim Austritt als Teil der Austrittsleistung auf einen neue Vorsorgeeinrichtung oder auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.

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