Fragen und Antworten
Finanzierungen kurz erklärt
Wieviel Eigenmittel benötige ich?
Wer eine Hypothek aufnehmen will, braucht mindestens 20% Eigenkapital des Liegenschaftswerts / Belehnungswert. Die Hälfte dieser Eigenmittel, also mindestens 10%, müssen als "harte Eigenmittel" vorliegen. Bei diesen Mitteln handelt es sich um Spargelder (inkl. Säule-3a-Guthaben), Gelder aus dem Verkauf von Wertpapieren, Erbvorbezügen oder Schenkungen. Die restlichen Eigenmittel dürfen aus Ihrer 2. Säule stammen, welche Sie entweder vorbeziehen oder verpfänden können.
Wann ist eine Liegenschaft finanziell tragbar?
Die Tragbarkeitsrechnung ermittelt das Verhältnis der Wohnkosten zu Ihrem Einkommen. Diese kalkulatorische Berechnung der Wohnkosten besteht aus einem kalkulatorischen Zinssatz von 4.5% der Hypothek und aus Nebenkosten von 1% des durch die PKBS ermittelten Belehnungswerts. Beträgt die Belehnung Ihrer Hypothek mehr als 70% benötigen Sie eine 2. Hypothek, die innerhalb von 15 Jahren (oder bis zur Pensionierung, falls zusätzliche Pensionskassengelder mittels Verpfändung als Sicherheit gestellt werden) amortisiert werden muss. Gemäss der Tragbarkeitsregel der PKBS sollte die jährliche Belastung durch ein Eigenheim 35% des Bruttoeinkommens nicht übersteigen.
Welchen Kaufpreis kann ich mir leisten?
Das hängt von den Eigenmitteln ab, die Sie für den Kauf bereitstellen können. Andererseits ist für die Tragbarkeitsrechnung Ihr Bruttoeinkommen relevant. Eine erste Hilfestellung zur Beantwortung dieser Frage bietet Ihnen unser Hypothekenrechner. Da jede Finanzierung sehr individuell ist, freuen wir uns auf ein persönliches Gespräch. Anschliessend können wir Ihnen den besten Finanzierungsvorschlag unterbreiten.
PKBS-Hypotheken
Welche Arten von Hypotheken bietet die Pensionskasse Basel-Stadt an?
Für die Finanzierung Ihres Eigenheims bieten wir Ihnen folgende Produkte an:
Starthypothek
Als Neukundin oder Neukunde bei der PKBS kommen Sie in den Genuss unserer Starthypothek. An Ihrem neuen Leben als Eigenheimbesitzerin bzw. Eigenheimbesitzer beteiligen wir uns mit günstigen Konditionen. Die Starthypothek ist eine Festhypothek. Das bedeutet, dass der Zinssatz für eine bestimmte Laufzeit fixiert bleibt.
Festhypothek
Bei der Festhypothek bleibt der Zinssatz für eine bestimme Laufzeit fixiert. Die Laufzeit bestimmen Sie als Hypothekarnehmerin resp. Hypothekarnehmer. Die gewählten Laufzeiten betragen üblicherweise 2 bis 10 Jahre. Die Mindesthöhe der Hypothekentranche pro Laufzeit beträgt CHF 100'000.
Rund 95% aller Hypotheken werden als Festhypothek abgeschlossen. Dies aus gutem Grund: Die Festhypothek ist einfach, planbar und bietet der Hypothekarnehmerin und dem Hypothekarnehmer Sicherheit.
Variable Hypothek
Die variable Hypothek ist mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten jederzeit auf Ende Monat kündbar.
Der grosse Vorteil der variablen Hypothek ist ihre Flexibilität. Da sich der Zins am Kapitalmarkt orientiert, ist eine kurzfristige Änderung des Zinssatzes möglich.
Wie legt man seine Hypothekarstrategie fest?
Das Festlegen einer Hypothekarstrategie ist eine individuelle Angelegenheit. Soll die Hypothek auf eine Laufzeit gelegt oder doch lieber auf zwei oder sogar drei verschiedene Tranchen verteilt werden? Wollen Sie in ein paar Jahren Ihre 3. Säule beziehen, um anschliessend eine Hypothekenamortisation vorzunehmen, und fragen sich, welche Punkte Sie bereits heute beachten müssen?
Gerne ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen die für Sie beste Variante.
Bezug von Vorsorgeguthaben
Kann man Vorsorgeguthaben als Eigenmittel verwenden?
Ja, das ist grundsätzlich möglich. Der Staat fördert den Erwerb von Wohneigentum, indem angespartes Pensionskassenguthaben und Guthaben der Säule-3a für die Finanzierung eines Eigenheims vorzeitig bezogen oder dem Kreditgeber verpfändet werden können. Diese Guthaben werden beim Kauf eines Eigenheims als Eigenmittel angerechnet. Dabei gelten gewisse Beschränkungen. Gerne erklären wir Ihnen diese Vorgaben in einer persönlichen Beratung.
Wird der Kapitalbezug eingeschränkt?
Der Vorbezug von Vorsorgegeldern unterliegt einigen Einschränkungen. Am besten lassen Sie sich direkt von den Vorsorgespezialisten Ihrer Pensionskasse beraten.
Wir unterstützen Sie
Nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Wir unterstützen Sie in allen Fragen rund um die Finanzierung Ihres Eigenheims. Die für Sie zuständige Ansprechperson ermitteln Sie anhand des Anfangsbuchstabens Ihres Nachnamens.


kriemhild.fredenhagen@pkbs.ch

michael.bock@pkbs.ch

werner.fritsche@pkbs.ch