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Anpassung des Rahmenreglements gültig ab 01.01.2024

27.06.2022 | News

Der Verwaltungsrat hat die Übergangsbestimmungen zu den auf den 1. Januar 2024 wirksam werdenden neuen Umwandlungssatzmodellen in das Rahmenreglement integriert.

Die kommunizierten Übergangsmassnahmen betreffend Abfederungseinlage und Rentengarantie sowie das Vorgehen bei rückwirkenden Anpassungen sind in Artikel 44 des Rahmenreglements integriert. Im Weiteren ist die Aufhebung von Übergangsbestimmungen erfolgt, welche den Wechsel vom Leistungsprimat ins Beitragsprimat per 1. Januar 2016 geregelt haben. Zudem wurde Artikel 32 zur Vorleistungspflicht und Rückforderung an zwingendes Bundesrecht angepasst.

Die Anpassungen finden Sie unter dem folgenden Link in gelber Markierung.