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Anpassungen Rahmenreglement 01.01.2026

03.09.2025 | News

Der Verwaltungsrat passt per 1. Januar 2026 das Rahmenreglement an. Die Kapitaloptionsfrist fällt weg und im Todesfall werden zusätzliche Leistungen versichert. In der nächsten Ausgabe von ASPEKTE wird ausführlich darüber berichtet.

Wegfall der Kapitaloptionsfrist

Bis anhin war es erforderlich, dass versicherte Personen mindestens drei Monate vor der Pensionierung den Kapitalbezug der Altersrente bei der PKBS anmelden mussten. Diese Kapitaloptionsfrist wird per 1. Januar 2026 wegfallen. 

Personen, die per 31. Dezember 2025 oder später in den Ruhestand treten und ab 1. Januar 2026 eine Altersrente beziehen, können ab sofort bis zum Pensionierungszeitpunkt einen Kapitalbezug anmelden und haben die drei Monate nicht mehr einzuhalten. Dies kann bequem über myPKBS erfolgen oder - wie gewohnt - mit dem Pensionierungsformular.

Optimierung der Todesfallleistungen

Bei Tod einer aktivversicherten Person ist wie bis anhin ein Todesfallkapital versichert. Dieses entspricht bis jetzt dem gesamten Sparkapital, wird jedoch um den Barwert aller durch den Tod ausgelösten Renten und Abfindungen gekürzt. 

Ab 1. Januar 2026 beläuft sich das Todesfallkapital allerdings mindestens auf den Betrag der eigenen Einkäufe, die während der Versicherungszeit bei der PKBS und frühestens ab 1. Januar 2016 geleistet wurden. Kapitalbezüge oder Verrentungen reduzieren diese Einkäufe zwar, aber dennoch führt diese Ausweitung zu einer attraktiveren Ausgestaltung der Todesfallleistungen. 

Im kommenden ASPEKTE werden über diese Neuerungen des Rahmenreglements gültig ab 01.01.2026 ausführlich berichtet.