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Senkung des technischen Zinssatzes

19.06.2017 | Medienmitteilung

Die PKBS reagiert auf das rekordtiefe Zinsumfeld, indem sie den technischen Zinssatz auf 2.5 Prozent senkt. Zudem werden die versicherungstechnischen Grundlagen aktualisiert.

Der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) hat per 1. Januar 2019 eine Senkung des technischen Zinssatzes von 3.0 auf 2.5 Prozent und die Aktualisierung der versicherungstechnischen Grundlagen beschlossen.

Senkung des technischen Zinssatzes unumgänglich

Aufgrund der veränderten Bedingungen an den Anlagemärkten erachtet der Verwaltungsrat eine Anpassung der versicherungstechnischen Grundlagen an das ökonomische Umfeld als unumgänglich, um die finanzielle Stabilität der PKBS auch in Zukunft zu sichern.

Der Verwaltungsrat senkt daher den technischen Zinssatz mit Wirkung ab 1. Januar 2019 von 3.0 auf 2.5 Prozent. Gleichzeitig führt er die aktuellsten Versicherungsgrundlagen ein, indem er von VZ 2010 auf VZ 2015 wechselt.

Der technische Zinssatz ist der Bewertungszinssatz für die laufenden Rentenverpflichtungen. Die Senkung des technischen Zinssatzes auf 2.5 Prozent erhöht das in der Jahresrechnung ausgewiesene Vorsorgekapital für die Renten um rund 5 Prozent, was zu einer Reduktion des Deckungsgrads eines Vorsorgewerkes von – je nach Rentenanteil – schätzungsweise 2 bis 3 Prozent führt.

Weiter werden die massgebenden Versicherungsgrundlagen aktualisiert, indem von den heute massgebenden VZ 2010 auf die aktuellsten Grundlagen VZ 2015 gewechselt wird. Unter Berücksichtigung des sehr guten Risikoverlaufs bei den aktiven Versicherten wird dadurch eine Senkung der Risikobeiträge um durchschnittlich 15 Prozent ermöglicht. Auf der anderen Seite zeigen diese neuesten Grundlagen wiederum eine Zunahme der Lebenserwartung. Die PKBS bildete dafür vorausschauend Rückstellungen, welche im Betrag von rund 2.5 Prozent der Sparkapitalien der Aktivversicherten sowie der Vorsorgekapitalien der Rentenverpflichtungen zur Finanzierung der Kosten infolge Zunahme der Lebenserwartung und zugunsten des Deckungsgrads aufgelöst werden können.

Künftige Umwandlungssatzmodelle

Die Senkung des technischen Zinssatzes sowie die Aktualisierung der versicherungstechnischen Grundlagen machen eine Senkung des Basis-Umwandlungssatzes nötig. Der heute im Alter 65 für Frauen und Männer massgebende Umwandlungssatz von 5.80 reduziert sich versicherungstechnisch auf 5.44 Prozent.

Ergänzend stellt die PKBS drei alternative Umwandlungssatzmodelle (Varianten 2 bis 4) für die Vorsorgewerke zur Verfügung, welche eine Erhöhung dieses Basis-Satzes zulassen, um damit bei Pensionierung Rentenkürzungen im Vergleich zur heutigen Lösung zu vermeiden oder abzuschwächen.

 Varianten58596061626364656667686970
Basisumwandlungssatz4.604.724.844.965.085.205.325.445.605.765.926.086.24

Umwandlungssätze
verg. vorz. Pensionierung wie heute

5.325.445.565.685.805.805.805.805.966.126.286.446.60
Zuschlag von 0.12% auf UWS4.724.844.965.085.205.325.445.565.725.886.046.206.36
Zuschlag von 0.36% auf UWS4.965.085.205.325.445.565.685.805.966.126.286.446.60


Bei zwei dieser Modelle ergeben sich bei Pensionierung mit 65 weiterhin ein Umwandlungssatz von 5.8 Prozent und damit keine Rentenkürzungen gegenüber heute. Auch sind weiterhin eine Subventionierung der vorzeitigen Pensionierung und das Ausrichten einer AHV-Überbrückungsrente möglich.

Umwandlungssatz von 5.80 Prozent im Alter 65 weiterhin finanzierbar

Die Mehrheit der Vorsorgewerke, darunter das Vorsorgewerk Staat und die weiteren Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung, kennen heute einen Vorsorgeplan, welcher eine vergünstigte vorzeitige Pensionierung und eine versicherte Überbrückungsrente beinhaltet.

Dank den Einsparungen bei den Risikobeiträgen bei den Aktivversicherten haben die Vorsorgewerke etwas Spielraum, bei vorzeitiger Pensionierung weiterhin attraktive Lösungen anzubieten. Der Entscheid über diese Subventionierungsmöglichkeiten liegt bei den angeschlossenen Vorsorgewerken.

Für die kantonalen Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung (Staat, IWB, BVB, USB, FPS, UPK) ist mit den heutigen Beiträgen zusätzlich eine Stützung des Umwandlungssatzes finanzierbar. Für diese Vorsorgewerke stehen die beiden Modelle im Vordergrund, die bei Pensionierung mit 65 weiterhin einen Umwandlungssatz von 5.80 Prozent und damit keine Rentenkürzungen gegenüber heute vorsehen. Während in einem Modell (Variante 2) keine AHV-Überbrückungsrente mehr ausgerichtet werden könnte, ergeben sich im anderen Modell (Variante 4) gegenüber heute leichte Kürzungen des Umwandlungssatzes bei einer vorzeitigen Pensionierung.

Kein Anlass für eine vorzeitige Pensionierung

Die Senkung des Umwandlungssatzes erfolgt ab 2019 schrittweise bis Ende 2021 und ist so ausgestaltet, dass sich das Weiterarbeiten lohnt und für die Versicherten kein Grund besteht, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Denn die Rente steigt dank dieser vom Verwaltungsrat beschlossenen Übergangsregelung bei Weiterarbeit trotz – je nach Variante – tieferer Umwandlungssätze mit längerer Versicherungszeit an.

Soll die Überbrückungsrente künftig nicht mehr versichert werden, wird zudem eine dreijährige Übergangslösung angeboten.

Sanierung nur in Ausnahmefällen notwendig

Da die Anschlüsse in Teilkapitalisierung über eine ausreichende Wertschwankungsreserve verfügen, sind bei diesen Vorsorgewerken keine Sanierungsmassnahmen notwendig.

Bei Vorsorgewerken in Vollkapitalisierung sind Sanierungsmassnahmen zu prüfen, wenn der Deckungsgrad unter 100 Prozent sinkt. Der durchschnittliche Deckungsgrad der Vorsorgewerke in Vollkapitalisierung beträgt per 31. Dezember 2016 103.8 Prozent, sodass kaum zusätzliche Sanierungsmassnahmen zu erwarten sind.

Laufende Renten nicht betroffen

Die laufenden Rentenleistungen sind von diesen Anpassungen nicht betroffen.


Weitere Auskünfte erfolgen über Susanne Jeger, Vorsitzende der Geschäftsleitung PKBS (Tel: 061 267 86 95; E-Mail: susanne.jegerpkbs.ch)