Höhere Sicherheitsmarge für rentnerlastige Vorsorgewerke
26.11.2024 | News
Zur Stärkung der Risikofähigkeit von rentnerlastigen Vorsorgewerken wurde die erforderliche Wertschwankungsreserve von 17 auf 25.5 Prozentpunkte erhöht. Bei nicht rentner-lastigen Vorsorgewerken verbleibt die erforderliche Wertschwankungsreserve bei 17 Prozentpunkten.Was gilt als rentnerlastiges Vorsorgewerk?
Ein Vorsorgewerk gilt dann als rentnerlastig, wenn der Anteil der Vorsorgekapitalien und technischen Rückstellungen seiner Rentenbeziehenden an den Vorsorgeverbindlichkeiten des Vorsorgewerkes 70 Prozent oder mehr beträgt.
Was ändert sich an der Wertschwankungsreserve?
Bei nicht rentnerlastigen Vorsorgewerken beträgt die Wertschwankungsreserve 17 Prozentpunkte (Stand 31.12.2024).
Bei rentnerlastigen Vorsorgewerke wird die ordentliche Wertschwenkungsreserve zur Sicherstellung deren Finanzierungsfähigkeit neu um 50 Prozent erhöht. Diese beträgt somit neu 25.5 Prozentpunkte (Stand 31.12.2024).
Wann entstehen freie Mittel?
Für die Entstehung freier Mittel muss folgender Deckungsgrad per 31. Dezember überschritten sein:
Deckungsgrad in Prozent | |
Nicht rentnerlastige Vorsorgewerke | 117.0 |
Rentnerlastige Vorsorgewerke | 125.5 |
Anpassungen des Regelwerks
- Reglement Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven: Art. 11 Abs. 2bis und 12 Abs. 1
- Anschlussreglement: Art. 18 Abs. 3
- Richtlinien zur Festlegung der Zinssätze