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Neues Wahlreglement für die Bestimmung der Arbeitnehmer-Vertreterinnen und –Vertreter des Verwaltungsrats der PKBS

27.10.2016 | News

Der Verwaltungsrat der PKBS hat am 26. Oktober 2016 das "Reglement über die Wahl der Arbeitnehmer-Vertreterinnen und –Vertreter des Verwaltungsrats" verabschiedet.

Das neue Wahlreglement wurde per sofort in Kraft gesetzt und ersetzt das "Reglement über die Wahl der Verwaltungsrats-Mitglieder" vom 9. März 2009. Es hat mit seinem Inkrafttreten keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuelle Zusammensetzung des Verwaltungsrats. 

Erstmals wird es für die Neuwahlen des Verwaltungsrats per 1. Juni 2017 zur Anwendung kommen und massgebend für die Nominierung und Wahlen der Arbeitnehmer-Vertreterinnen und –Vertreter sein. Das neue Wahlreglement enthält keine Bestimmungen mehr zur Wahl der Arbeitgeber-Vertreterinnen und –Vertreter des Verwaltungsrates, weil diese gemäss § 10 Pensionskassengesetz vom 4. Juni 2014 vom Regierungsrat bestimmt werden.

Reglement über die Wahl der Arbeitnehmer-Vertreterinnen und –Vertreter des Verwaltungsrats vom 26. Oktober 2016 (gültig ab 26. Oktober 2016)