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PKBS senkt technischen Zinssatz und Umwandlungssatz – Abfederung für die Versicherten dank neuer Modelle und Übergangslösungen

24.06.2021 | Medienmitteilung

Basel, 24. Juni 2021 - Die PKBS reagiert auf das Zinsumfeld und die tiefen Renditeerwartungen: Zur Stärkung und Stabilisierung der Kasse senkt sie per 1. Januar 2022 den technischen Zinssatz von 2.25 auf 1.75 Prozent. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent gesenkt. Gleichzeitig federt sie die Auswirkungen für die Versicherten mit der Einführung neuer, attraktiver Umwandlungssatz-Modelle und weiteren Massnahmen ab.

Die PKBS muss auch in Zukunft jederzeit ihren Verpflichtungen gegenüber den Destinatärinnen und Destinatären nachkommen können. Sie muss entsprechend vorausschauend und umsichtig agieren. Daher hat der Verwaltungsrat der Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) beschlossen, den technischen Zinssatz per 1. Januar 2022 von 2.25 auf 1.75 Prozent zu senken. Per 1. Januar 2024 wird zudem der Basis-Umwandlungssatz von 5.44 auf 5.20 Prozent reduziert. Dank dieser Massnahmen wird die Stabilität der Kasse und damit die Rentensicherheit weiterhin gewährleistet.

Keine Renteneinbusse auf dem Sparguthaben bis 500'000 Franken dank neuem Umwandlungssatzmodell

Der Verwaltungsrat führt als eine der Abfederungsmassnahmen so genannte Splittingmodelle ein. Die Splittingmodelle haben zur Folge, dass die Versicherten beispielsweise bei einem bisherigen Umwandlungssatz von 5.80 Prozent mit einem Sparguthaben von bis zu 500'000 Franken dieselbe Rente erhalten wie vor der Umstellung. Der künftig tiefere Umwandlungssatz gelangt nur für jenen Teil des Altersguthabens zur Anwendung, der 500'000 Franken übersteigt. Mit diesem sozialpolitisch motivierten Modell bleiben die Renten für viele Versicherte unverändert.

Weitere Abfederungsmassnahmen

Um die Senkung des Umwandlungssatzes abzufedern, wird das Sparkapital der Aktivversicherten am 1. Januar 2024 zusätzlich zur ordentlichen Verzinsung um 2.50 Prozent erhöht. Finanziert wird diese Abfederung aus den vorhandenen technischen Rückstellungen.

Für Aktivversicherte, welche sich aufgrund ihres Alters auf den 31. Dezember 2023 pensionieren lassen könnten, wird die Rente in Franken garantiert, die sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2023 unter den bisherigen Bedingungen erhalten hätten. Damit ist die Anpassung des Umwandlungssatzes kein Grund, sich vorzeitig pensionieren zu lassen. Auch wenn das Sparguthaben beim Splitting-Modell höher als 500'000 Franken ist, erhöht sich die Rente bei Weiterarbeit bereits nach wenigen Monaten wieder.

Im Weiteren bleibt die Überbrückungsrente im Vorsorgeangebot bestehen.

Anhang: Neue Umwandlungssatzmodelle

Ab 1.1.2024

in % im Alter 65
für Männer und Frauen

❶ Splitting-Modell 5.80 / 5.40

 

bis CHF 500'000

5.80

über CHF 500'000

5.40

❷ Splitting-Modell 5.60 / 5.20

 

bis CHF 500'000

5.60

über CHF 500'000

5.20

 Umhüllend mit Zuschlag auf Basis von 0.40

5.60

❹ Umhüllend mit Zuschlag auf Basis von 0.205.40
❺ Basisumwandlungssatz5.20

 

Reduktion bzw. Aufschläge bei vorzeitiger bzw. aufgeschobener Pensionierung wie bis anhin:

  • Vorzeitige Pensionierung:
    Umwandlungssatz im Alter 65 abzüglich 0.01 %-Punkt pro Monat vorzeitige Pensionierung, d.h. 0.12 %-Punkt p.a.
  • Aufgeschobene Pensionierung: 
    Umwandlungssatz im Alter 65 zuzüglich 0.0133 %-Punkt pro Monat aufgeschobene Pensionierung, d.h. 0.16 %-Punkt p.a.

Auskünfte erteilt Susanne Jeger, Vorsitzende der Geschäftsleitung PKBS
(Tel: 061 267 86 95; E-Mail:
susanne.jegerpkbs.ch).