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Totalrevision Rahmenreglement per 1. Januar 2024

22.06.2023 | News

«AHV 21» sowie weitere Neuerungen und Anpassungen auf Bundesebene führten dazu, dass der Verwaltungsrat das Rahmenreglement per 1. Januar 2024 einer Totalrevision unterzog.

Bereits am 15. Juni 2022 hat der Verwaltungsrat das Rahmenreglement angepasst. Er hatte damals sämtliche reglementarischen Anpassungen vorgenommen, die im Zusammenhang mit der Umstellung der Vorsorgelösung auf den 1. Januar 2024 stehen (unter anderem die Übergangsmassnahmen betreffend Abfederungseinlage und Rentengarantie).

Am 1. Januar 2024 wird die «AHV 21» in Kraft treten. Somit steigt das Referenzalter der Frauen schrittweise auf Alter 65. In diesem Zusammenhang hat der Verwaltungsrat eine Übergangslösung betreffend die Überbrückungsrente für Frauen der Jahrgänge 1960 bis 1963.beschlossen. Weitere Anpassungen auf Bundesebene haben ausserdem dazu geführt, dass der Verwaltungsrat das Rahmenreglement erneut angepasst hat:

  • Revision des Invalidengesetzes
  • Massnahmen bei Vernachlässigung der Unterhaltspflicht
  • Vaterschafts- und Betreuungsurlaub
  • Ehe für alle
  • Totalrevision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes per 1. September 2023 bzw. Informations- und Datenschutzgesetz vom 9. Juni 2010 (IDG)

Das bisherige Rahmenreglement vom 2. September 2015 wird somit ersetzt, so dass die Fussnoten entfallen und das Reglement unter der Beibehaltung der Struktur neu durchnummieriert wird.

Das neue Rahmenreglement tritt per 1. Januar 2024 in Kraft.