Totalsanierung Boulevard Carl-Vogt in Genf: Etappierung der Bauarbeiten
17.03.2026 | Medienmitteilung
Im Rahmen des Projekts zur umfassenden Renovation der Liegenschaft am Boulevard Carl-Vogt 35–43 in Genf hat die Pensionskasse Basel-Stadt (PKBS) die Organisation der Bauarbeiten erneut geprüft. Die PKBS sieht neu eine Etappierung der Bauarbeiten vor, um so der Situation der gekündigten Wohnungsmieterinnen und -mieter Rechnung zu tragen.
Die Liegenschaft an der Adresse Boulevard Carl-Vogt 35 bis 43 mit dem Baujahr 1900 weist einen erheblichen Renovationsbedarf auf. Bis zum heutigen Datum hat keine Totalsanierung stattgefunden. Das vorliegende Projekt sieht deshalb einen notwendigen Eingriff vor, der sämtliche technischen Infrastrukturen, die Sicherheit sowie den gesetzlich vorgeschriebenen Energieverbrauch der Gebäude betrifft.
Ziel ist es, den langfristigen Erhalt dieses denkmalgeschützten Gebäudes zu sichern, es an die heutigen gesetzlichen Anforderungen und den heutigen Nutzungskomfort der Wohn- und Gewerbeflächen anzupassen und auch die gesetzlich vorgeschriebene Energieeffizienz deutlich zu steigern.
Die PKBS hat die Organisation des Projekts nochmals überprüft. Diese Analyse befasste sich insbesondere mit der Möglichkeit, die Arbeiten zeitlich gestaffelt durchzuführen, um – soweit möglich – der Situation der Wohnungsmieterinnen und -mieter Rechnung zu tragen.
Auf dieser Grundlage wird beabsichtigt, die Renovationsarbeiten der Liegenschaft in Etappen zu realisieren. Dies gibt der PKBS mehr Möglichkeiten, den betroffenen Mieterinnen und Mieter freie Wohnungen aus ihrem Bestand anzubieten. Die PKBS ist bestrebt, mit diesem Vorgehen den gekündigten Wohnungsmieterinnen und -mietern einen Ersatz anbieten zu können.
Die geplante Renovation bleibt jedoch ein tiefgreifender Eingriff in die Gebäudestruktur, in die technischen Installationen und die Infrastrukturen des Gebäudes. Dazu gehören insbesondere der Einbau einer Zentralheizung, Einbau von Wärme-, Wasser- und Elektroverteilung und -leitungen in sämtlichen Mietobjekten, die Sanierung von Schadstoffen sowie die Anpassung an die geltenden Sicherheitsvorschriften.
Die beschriebene Eingriffstiefe, der umfassende Umfang der Arbeiten sowie die zu gewährleistende Sicherheit während der Bauzeit erlauben keine Sanierung im bewohnten Zustand. Die Totalsanierung erfordert, dass die betroffenen Wohnungen während der Bauarbeiten vollständig leer sind.
Die PKBS ist sich der Auswirkungen eines Projekts dieser Grössenordnung in einem angespannten Wohnungsmarkt bewusst. Sie hat deshalb bereits im Vorfeld entsprechende Unterstützungsmassnahmen definiert, um die betroffenen Wohnungsmieterinnen und -mieter zu unterstützen.
- Erstreckungsmöglichkeit des Mietverhältnisses bis Baubeginn;
- Flexibilität bei einem vorzeitigen Auszug des Mieters/Mieterin vor Baubeginn;
- individuelle Begleitung, insbesondere für Mieterinnen und Mieter in prekären Situationen;
- Unterstützung bei der Suche nach Alternativen/Anschlusslösungen über öffentliche Netzwerke;
- vorrangiger Zugang zu freien Wohnungen aus dem PKBS-Bestand und aus dem von Naef verwalteten Portfolio;
- Interessierte Mieterinnen und Mieter werden nach Sanierung bei der Wiedervermietung prioritär berücksichtigt.
Die PKBS verwaltet die Vorsorgegelder ihrer Versicherten und trägt eine langfristige Verantwortung für ihr Immobilienportfolio. Die notwendigen Renovationen sind Teil dieser Verantwortung, um die Sicherheit, die gesetzliche Konformität und die Nachhaltigkeit der Gebäude zu gewährleisten.
Der Baustart ist derzeit für 2027 vorgesehen, vorbehaltlich der notwendigen Bewilligungen.
Medien-Auskünfte erteilt Dorothee Frei Hasler, Präsidentin Verwaltungsrat, via
rahel.walser@bertakomm.ch
+41 79 734 52 32
Beilagen
Medienmitteilung 17.03.2026 Carl Vogt_DE
Communiqué de presse 17.03.2026_Carl Vogt_FR




