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Umwandlungssatz 1. Januar 2024: Information zur Änderung der Vorsorgelösung für Personen mit Jahrgang 1965 und älter

14.02.2022 | News

Hat die Vorsorgekommission das Umwandlungssatzmodell 1.1.2024 gewählt? Wenn ja, erhalten die Versicherten mit Jahrgang 1965 und älter des entsprechenden Vorsorgewerkes Informationen zu den Altersleistungen ab 1. Januar 2024.

In diesen Tagen erhalten die Versicherten mit Jahrgang 1965 und älter in Ergänzung zum bereits zugestellten jährlichen Vorsorgeausweis eine separate Übersicht über die voraussichtlichen Altersleistungen ab 1. Januar 2024, sofern ihr Vorsorgewerk über die Anpassung des Vorsorgeplanes entschieden hat und sofern sie bis zu diesem Zeitpunkt das Alter 65 noch nicht erreicht haben. Entscheidet die Vorsorgekommission erst später, so folgen die entprechenden Versände spätestens im Folgemonat des Entscheides.

Im Frühjahr 2023 erhalten schliesslich alle Versicherten eine solche Übersicht zur Änderung der Vorsorgelösung per 1. Januar 2024 – unabhängig von ihrem Alter.

Für Aktivversicherte mit Jahrgang 1965 und älter bedeutet das, dass sie im Frühjahr 2023 eine zweite Übersicht erhalten, welche allfälligen zwischenzeitlichen Veränderungen wie Lohnanpassung, Beschäftigungsgradänderung, Kapitalauszahlungen infolge Finanzierung Wohneigentum oder Scheidung oder Einkäufen Rechnung trägt. Nach Zustellung dieser zweiten Übersicht kann eine individuelle Berechnung für die Pensionierung verlangt werden. Dies gilt auch für Personen, die planen, über ihre ordentliche Altersgrenze hinaus bis nach dem 01.01.2024 weiterhin erwerbstätig zu sein (Weiterbeschäftigung).