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Vergleichsausweise zur neuen Vorsorgelösung

30.09.2015 | News

Alle Personen, welche bis zum 31. Dezember 2015 im Leistungsprimat versichert sind und das 63. Altersjahr noch nicht erreicht haben, erhalten in diesen Tagen einen Vergleichsausweis, sofern die Vorsorgekommission den Vorsorgeplan per 1. Januar 2016 gewählt hat.

Dieser Vergleichsausweis soll die Unterschiede zwischen bisheriger und neuer Vorsorgelösung aufzeigen. Unter anderem wird darin die Höhe der Übertrittsleistung ausgewiesen und Aussagen zur voraussichtlichen Altersleistungen im neuen Vorsorgeplan gemacht. Weiter soll er über die Höhe der künftigen Beiträge informieren.

Der Vergleichsausweis basiert auf dem Datenstand August 2015 und bildet künftige Veränderungen des Vorsorgeverhältnisses sowie des Lohns nicht ab. Aus diesem Grund hat er rein informativen Charakter und ist unverbindlich. 

Bei Fragen zum Vergleichsausweis konsultieren Sie bitte die Fragen & Antworten zum Vergleichsausweis.