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Verwaltungsratsentscheide betreffend Zinssätze und Rententeuerung für das Jahr 2015

04.12.2014 | News

In den vergangenen Jahren wurde der Zinssatz für die Sparkapitalien vom Verwaltungsrat jeweils immer in der Höhe des BVG-Mindestzinssatzes festgelegt ...

Dieser vom Bundesrat festgelegte Satz beträgt für das Jahr 2015 wiederum 1.75%. Der Verwaltungsrat befürwortet im Sinne der Stetigkeit die Beibehaltung dieses Prinzips und beschliesst am 26. November 2014, den Zinssatz für die zusätzlichen Sparkapitalien im Leistungsprimat für das Jahr 2015 auf 1.75% festzulegen.

Der Zinssatz für den BVG-Plan wird für das Jahr 2015 dem BVG-Mindestzinssatz entsprechend auf 1.75% festgelegt.

Angesichts der Tatsachen, dass die aufgelaufene Teuerung bereits seit längerem gering ist, dass die Mittel des Teuerungsfonds äusserst beschränkt sind und diese seit 2011 nur in geringem Mass geäufnet werden (0.1% der versicherten Lohnsumme), beschliesst der Verwaltungsrat die restlichen Mittel im Bereich Staat im Teuerungsfonds zu belassen und somit per Januar 2015 keine Rentenanpassung im Bereich Staat vorzunehmen.