Pensionskasse Basel-Stadt Clarastrasse 13 · Postfach · 4005 Basel +41 61 468 16 00 · pkbs.ch Seite 1/2 Antrag für einen Vorbezug oder eine Verpfändung · Stand: 01.01.2024 Antrag für einen Vorbezug oder
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Altersleistungen. Das Leistungsziel für die Altersrente basiert auf der Annahme einer Verzinsung von 1.0% Realverzinsung (Differenz zwischen Verzinsung und Lohnentwicklung). Die Vorsorgepläne im Detail Gute
Datenschutz und Nutzungshinweise Der Schutz Ihrer Daten ist uns ein Anliegen. 1. Worum geht es in dieser Datenschutzerklärung? Die Pensionskasse Basel-Stadt, Clarastrasse 13, 4005 Basel (nachstehend auch [...] n hat jeweils eine oder mehrere (datenschutzrechtlich) verantwortliche Stellen. Für die in Ziff. 3.1 und 3.3 beschriebenen Bearbeitungen ist datenschutzrechtlich verantwortlich: Pensionskasse Basel-Stadt [...] erhalten Sie in deren Datenschutzerklärungen. 3. Zu welchen Zwecken bearbeiten wir welche Ihrer Daten? 3.1 Durchführung der obligatorischen und überobligatorischen Vorsorge Wir beschaffen und bearbeiten verschiedene
November bequem ihre Wahl treffen und uns übermitteln. Die entsprechende Anpassung erfolgt dann per 1. Januar. So verändert sich Ihr Sparkapital je nach Sparplan Berechnen Sie, wie sich die Wahl des Sparplans [...] Sparbeitragsskala Ihres Vorsorgeplans. In 5-Jahres-Schritten erhöht sich der jeweilige Sparbeitrag um 1.5%, sodass jüngere Versicherte tiefere Beiträge und ältere Versicherte höhere Beiträge entrichten. Die
das Todesfallkapital haben sollen. Fassen Sie Gruppe 1 und 2 zusammen. Sofern keine Personen der Gruppe 2 vorhanden sind, können Sie auch Gruppe 1 und 3 zusammenfassen. Für eine Änderung verwenden Sie
Sie können unmittelbar bei Abschluss der freiwilligen Weiterversicherung oder später, jeweils per 1. Januar des Folgejahrs, folgende Parameter festlegen bzw. ändern: Sie können den massgebenden AHV-Lohn [...] Freiwillige Weiterversicherung spätestens bis zum 30. November mitgeteilt werden und sind jeweils per 1. Januar des Folgejahrs möglich. Was passiert, wenn ich die freiwillige Weiterversicherung kündige? Sie
mindestens einmal jährlich offenzulegen. Als verantwortungsvoller Investor stimmt die PKBS seit dem 1. Januar 2019 zusätzlich auch an den Generalversammlungen der 300 grössten kotierten ausländischen U
das Anschlussverhältnis (Anschlussreglement): Kapitel A Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsatz Rechtsbezie- hung 1 Das vorliegende Reglement regelt die Rechtsbeziehung zwischen der Pensionskasse Basel-Stadt [...] zu bringen ist. 1 Änderung vom 31.10.2024, gültig ab 01.11.2024 Seite 10/11 Anschlussreglement ּ ּgültig ab 01.11.2024 Kapitel F Schlussbestimmungen Art. 19 Inkrafttreten Inkrafttreten 1 Dieses Reglement [...] Anschlussreglement ּ ּgültig ab 01.11.2024 Inhaltsverzeichnis Kapitel A Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 1 Grundsatz 3 Art. 2 Anwendbare Grundlagen 3 Art. 3 Anschlussvertrag 3 Art. 4 Pflichten der PKBS 3 Art
Reglement Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven ּ ּgültig ab 01.11.2024 Art. 1 Allgemeine Bestimmungen Grundlagen 1 Gestützt auf § 11 Abs. 2 des Gesetzes betreffend die Pensionskasse Basel-Stadt vom [...] Rückstellung für Senkung des technischen Zinssatzes und1 e. Weitere technische Rückstellungen. Art. 5 Rückstellung für Grundlagenwechsel Zweck 1 Die Rückstellung für Grundlagenwechsel wird gebildet, um [...] Reglement Vorsorgekapitalien, Rückstellungen und Reserven ּ ּgültig ab 01.11.2024 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Allgemeine Bestimmungen 3 Art. 2 Grundsätze 3 Art. 3 Vorsorgekapitalien 3 Art. 4 Technische Rückstellungen
Unbezahlter Urlaub · Stand: 01.01.2024 Seite 1/1 Pensionskasse Basel-Stadt Clarastrasse 13 · Postfach · 4005 Basel +41 61 468 16 00 · pkbs.ch Seite 1/1 Unbezahlter Urlaub Personendaten Name Vorname Adresse [...] PLZ / Ort Geburtsdatum Personal-Nr. Arbeitgeber Unbezahlter Urlaub von bis (die Dauer darf maximal 1 Jahr betragen) Antrag Antrag für ☐ die Vollversicherung Während der Dauer des unbezahlten Urlaubs bleibt [...] Person) Ort / Datum Unterschrift (Arbeitgeber) Bitte ausgefüllt und unterzeichnet an die PKBS einsenden. 1 2 3 3 Personalien Ergänzende Informationen zur Liegenschaft Einkommen Finanzielle Belastung Bemerkungen
sengesetzes (PKG) fol- gendes Organisationsreglement: Kapitel A Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Grundsätze 1 Das vorliegende Reglement regelt die grundlegenden Aufgaben und Zuständigkeiten der Organe und [...] Vorgaben. Art. 2 Organe 1 Die Organe der PKBS sind: a. der Verwaltungsrat, b. die Vorsorgekommissionen, c. die Geschäftsleitung, d. die Kontrollorgane. Art. 3 Allgemeine Rechte und Pflichten 1 Alle Mitglieder [...] Anlagetätigkeit der Portfoliomanager; i. …1 j. Weitere in Gesetzen, Reglementen, Richtlinien und Weisungen genannte Aufgaben. Art. 8 Konstituierung und Zeichnungsberechtigung 1 Der Verwaltungsrat konstituiert sich