Stimmrechte
So stimmen wir ab.
Die Ausübung der Stimmrechte ist ein wichtiges Instrument um die langfristigen Interessen der Begünstigten von Vorsorgevermögen sicherzustellen.
Die PKBS nimmt deshalb bereits seit 2006 ihre Aktionärsrechte bei den kotierten Schweizer Unternehmen, in welche sie investiert ist, aktiv wahr. Seit 2015 sind Pensionskassen gesetzlich dazu verpflichtet ihre Stimmrechte bei börsenkotierten Schweizer Aktiengesellschaften auszuüben und ihre Stimmpositionen mindestens einmal jährlich offenzulegen.
Als verantwortungsvoller Investor stimmt die PKBS seit dem 1. Januar 2019 zusätzlich auch an den Generalversammlungen der 300 grössten kotierten ausländischen Unternehmen ab und legt das Abstimmungsverhalten in einem jährlichen Bericht offen.