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Wahlen des Verwaltungsrats

Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juni 2025

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Wahlen des Verwaltungsrats

Die neue Amtsperiode beginnt am 1. Juni 2025

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 | 13.30 - 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Verwaltungsratswahlen 2025

Die Verwaltungsratsmitglieder werden für die Amtsperiode
1. Juni 2025 bis 31. Mai 2029 gewählt.

Wollen Sie in der beruflichen Vorsorge mitreden und die Zukunft aktiv mitgestalten? Im Verwaltungsrat tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmende gemeinsam die Verantwortung. Nutzen Sie die Chance zur Mitbestimmung in einer der interessantesten Pensionskassen der Schweiz und beteiligen Sie sich an der Wahl.

Wahl und Wahlvoraussetzungen der Arbeitnehmervertreterinnen und -vertreter

Wählbar in den Verwaltungsrat sind alle handlungsfähigen Personen. Die Nominierten müssen die Vorschriften des BVG über die Integrität und Loyalität erfüllen und es dürfen keine Interessenkonflikte bestehen (Art. 51b BVG).

Arbeitnehmervertretung

Die Aktivversicherten wählen 6 Arbeitnehmervertreterinnen und Arbeitnehmervertreter:

  • Wahlkreis Vorsorgewerke in Teilkapitalisierung: 5 Mitglieder
  • Wahlkreis Vorsorgewerke in Vollkapitalisierung: 1 Mitglied
 
ArbeitgebervertretungDer Regierungsrat wählt die Arbeitgebervertretung, welche aus sechs Mitgliedern besteht. Er achtet dabei auf eine angemessene Repräsentation der verschiedenen Arbeitgeber.

 

So kandidieren Sie als Arbeitnehmervertreterin bzw. Arbeitnehmervertreter

Haben Sie als Aktivversicherte resp. Aktivversicherter Interesse an der Mitgestaltung Ihrer Pensionskasse und bringen Sie für diese wichtige Funktion Engagement und Freude mit, dann kandidieren Sie.

Die Interessentinnen und Interessenten müssen der externen Wahlleitung der PKBS für die Kandidatur folgende Unterlagen im Original zustellen:

  • Wahlvorschlag, welcher von mindestens 30 wahlberechtigen Aktivversicherten des jeweiligen Wahlkreises unterzeichnet ist
  • aktueller Auszug aus dem Eidgenössischen Strafregister (Privatauszug)
  • Einverständniserklärung zuhanden der externen Wahlleitung der PKBS Bonitätsauskünfte über ihre Person einzuholen
  • aktueller Lebenslauf

Als gewähltes Mitglied sind Sie verpflichtet, sich bei Bedarf in Sachen berufliche Vorsorge weiterzubilden. Diese Vorschriften tragen dem gesetzlichen Anliegen Rechnung, dass Mitglieder des Verwaltungsrats einen guten Ruf geniessen und jederzeit eine einwandfreie Geschäftsführung gewährleisten sollen. Selbstverständlich unterstützen wir die neuen Mitglieder, sich in die Aufgaben im Verwaltungsrat einzuarbeiten.

Organisation der Wahl

Für die Organisation und Leitung der Wahlen ist die externe Wahlleitung der PKBS verantwortlich. Einer vom Verwaltungsrat paritätisch zusammengesetzter Wahlausschuss überwacht das Wahlverfahren. Er setzt sich aus 4 Verwaltungsrätinnen zusammen:

Arbeitnehmervertretung:
  • Vanessa von Bothmer
  • Marianne Schwegler
Arbeitgebervertretung:
  • Dorothee Frei Hasler
  • Sarah Thönnen
Zeitplan Wahl Arbeitnehmervertretung
07.02.2025

Versand erstes Rundschreiben (Einreichung von Wahlvorschlägen)

28.02.2025

Einsendeschluss für Wahlvorschläge

07.04.2025

Versand zweites Rundschreiben (Wahl)

28.04.2025Ende der Stimmabgabemöglichkeit
29.04.2025Wahltag
03.05.2025

Publikation der Gewählten im Kantonsblatt und auf www.pkbs.ch

09.05.2025Ablauf Beschwerdefrist
01.06.2025Beginn neue Amtsperiode

 

Wir unterstützen Sie
Wahlleitung

Pensionskasse Basel-Stadt

Externe Wahlleitung

c/o Andreas Miescher, Notar
Picassoplatz 8
Postfach 330
4010 Basel

miescheradvokaten-bs.ch

061 272 15 33