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Unispital

Unterstützung im Todesfall


Absicherung Ihrer Angehörigen

Zwei Frauen sprechen in Gebärdensprache
Unterstützung im Todesfall

Absicherung Ihrer Angehörigen

Feuerwehrmitarbeitende spritzen Wasser bei einer Löschübung
Unterstützung im Todesfall

Absicherung Ihrer Angehörigen

Eine Tramführerin in Uniform vor dem grünen BVB Tram in Basel
Unterstützung im Todesfall

Absicherung Ihrer Angehörigen

Gärtnerin der Stadtgärtnerei Basel bei der Arbeit
Unterstützung im Todesfall

Absicherung Ihrer Angehörigen

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Todesfallkapital

Nebst Renten kann im Todesfall auch ein Todesfallkapital an die Hinterlassenen ausbezahlt werden. Die dafür vorgesehene Rangfolge können Sie zu Lebzeiten abändern.

Begünstigungsordnung

Anspruch auf ein Todesfallkapital haben unabhängig vom Erbrecht nach folgender Rangfolge:

  1. die Ehegattin bzw. der Ehegatte oder die eingetragene Partnerin bzw. der eingetragene Partner sowie die Kinder, die Anspruch auf eine Waisenrente haben; bei deren Fehlen
  2. die Person, die mit der verstorbenen versicherten Person in den letzten 5 Jahren bis zu deren Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft am gemeinsamen Wohnsitz und im gemeinsamen Haushalt geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss; oder natürliche Personen, die von der versicherten Person zum Zeitpunkt ihres Todes während mindestens der letzten 24 Monate massgeblich unterstützt wurden; bei deren Fehlen
  3. die übrigen Kinder, die Eltern und die Geschwister, wobei die beiden Letztgenannten nur dann Anspruch haben, wenn eine aktivversicherte Person verstirbt.

Denken Sie rechtzeitig an die Anmeldung der Lebenspartnerschaft oder einer massgeblichen Unterstützung

Fehlt die rechtzeitige Anmeldung der Lebenspartnerin bzw. des Lebenspartners oder aber einer Person, die Sie massgeblich wirtschaftlich unterstützen, besteht für diese Person kein Anspruch auf ein Todesfallkapital.

Teilen Sie der PKBS diese Personen rechtzeitig mit folgenden Formularen mit:

So berechnet sich das Todesfallkapital

Stirbt eine aktivversicherte Person ...

... entspricht das Todesfallkapital dem Sparkapital, inklusive Sparkonto «vorzeitige Pensionierung», abzüglich dem Barwert aller durch den Tod ausgelösten Renten und Abfindungen. Das Todesfallkapital umfasst mindestens die seit 2016 und während der Versicherungszeit bei der PKBS geleisteten Einkäufe, reduziert um Bezüge oder Verrentungen.

Stirbt eine rentenbeziehende Person ...

... entspricht das Todesfallkapital dem fünffachen Betrag der versicherten Jahresrente abzüglich dem Barwert aller durch den Tod ausgelösten Renten und Abfindungen sowie bereits geleisteten Zahlungen.

So ändern Sie die Begünstigungsordnung

Sie können die Begünstigungsordnung zu Lebzeiten schriftlich ändern:

  • Legen Sie fest, welche Personen innerhalb einer anspruchsberechtigten Gruppe mit welchen Teilbeträgen (in Prozenten) Anspruch auf das Todesfallkapital haben sollen.
  • Fassen Sie Gruppe 1 und 2 zusammen.
  • Sofern keine Personen der Gruppe 2 vorhanden sind, können Sie auch Gruppe 1 und 3 zusammenfassen.

Für eine Änderung verwenden Sie bitte das Formular Änderung der Begünstigungsordnung. Sie können diese Begünstigungsordnung jederzeit erneut ändern.

Sollten Sie von dieser Möglichkeit keinen Gebrauch gemacht haben, so erfolgt die Auszahlung des Todesfallkapitals nach der reglementarisch vorgesehenen Rangfolge und innerhalb einer Gruppe zu gleichen Teilen. Fehlt es an Anspruchsberechtigten, so geht das Guthaben an die PKBS.

Änderung der Begünstigungsordnung

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Zwei Personen halten Hände an einem Tisch sitzend

Anmeldung Lebenspartnerschaft

In einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat) können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei uns anmelden, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.

anmelden
Frau unterschreibt eine Begüstigungsordnung

Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern

Sie fragen – wir antworten

Eine Frist für die Anmeldung des Todesfallkapitals ist reglementarisch nicht vorgegeben. Hingegen sucht die PKBS so rasch als möglich den Kontakt mit den Hinterbliebenen, sobald die entsprechenden Unterlagen wie etwa ein Erbenverzeichnis vorliegen.  

Der Barwert ist der Gegenwert von zukünftigen Zahlungen wie z.B. einer Ehegattenrente. Für die Berechnung werden versicherungstechnische Tarife verwendet, die unter anderem das Alter sowie die Sterbe- und Wiederverheiratungswahrscheinlichkeit der anspruchsberechtigten Person berücksichtigen.

Stirbt eine aktivversicherte Person, dann haben die Hinterlassenen Anspruch auf Leistungen, unter anderem ein Todesfallkapital.

Dieses Todesfallkapital entspricht dem Sparkapital, das im Zeitpunkt des Todes vorhanden war. Es wird um die Barwerte der künftigen Ehegatten- oder Lebenspartnerrente, Waisenrenten oder Abfindungen verringert. Wurden in der Vergangenheit allerdings Einkäufe geleistet, dann werden diese beim Tod grundsätzlich «zurückerstattet» (Rückgewähr der Einkäufe).

Berücksichtigt werden allerdings nur die unverzinsten Einkäufe, die während der Versicherungszeit bei der PKBS und frühestens seit 01.01.2016 geleistet wurden. Zudem reduzieren Kapitalbezüge oder Verrentungen bei Teilpensionierung, Vorbezüge für Wohneigentum oder die Übertragung von Guthaben infolge Vorsorgeausgleichs bei Ehescheidung diese Einkäufe.

Der Fachbegriff «Rückgewähr» bedeutet vereinfacht, dass freiwillige Einkäufe der verstorbenen Person in ihrem Todesfall an die Hinterbliebenen ausbezahlt werden, anstatt sie für die Finanzierung von Renten oder anderen Leistungen zu verwenden.

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