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Eine Tramführerin in Uniform vor dem grünen BVB Tram in Basel

Vorsorge für Waisen


Diese Ansprüche haben Ihre Nachkommen

Zwei Frauen sprechen in Gebärdensprache
Vorsorge für Waisen

Diese Ansprüche haben Ihre Nachkommen

Feuerwehrmitarbeitende spritzen Wasser bei einer Löschübung
Vorsorge für Waisen

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Gärtnerin der Stadtgärtnerei Basel bei der Arbeit
Vorsorge für Waisen

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Unispital
Vorsorge für Waisen

Diese Ansprüche haben Ihre Nachkommen

Tel. +41 61 468 16 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08:30 – 11:30 Uhr und
13:30 – 16:00 Uhr

Mittwoch
13:30 – 17:00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Waisenrente

Stirbt eine versicherte oder rentenbeziehende Person, haben ihre Kinder Anspruch auf eine Waisenrente, falls gewisse Bedingungen erfüllt sind.

Diese Voraussetzungen gelten

Anspruch auf eine Waisenrente haben die Kinder einer verstorbenen versicherten oder rentenbeziehenden Person, bis sie ihr 18. Altersjahr vollendet haben. 

Waisenrenten werden auch nach Vollendung des 18. Altersjahres ausbezahlt, wenn:

  • die Waisen noch in Ausbildung stehen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs, oder
  • die Waisen bei Vollendung des 18. Altersjahrs zu mindestens 70% invalid sind. In diesem Fall wird die Waisenrente ausbezahlt, bis sie die Erwerbsfähigkeit wiedererlangen, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.

 

Pflegekinder

Pflegekinder haben dann Anspruch auf eine Waisenrente, wenn die verstorbene Person für deren Unterhalt aufzukommen hatte.

Höhe der Waisenrente

Die Waisenrente beträgt 20% der versicherten Invalidenrente oder der laufenden Invaliden- bzw. Altersrente.

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Zwei Personen halten Hände an einem Tisch sitzend

Anmeldung Lebenspartnerschaft

In einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat) können Sie Ihre Partnerin oder Ihren Partner bei uns anmelden, damit im Todesfall Leistungen ausgerichtet werden.

anmelden
Frau unterschreibt eine Begüstigungsordnung

Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern

Sie fragen – wir antworten

Ein Erwerbseinkommen von Waisen nach Erreichen des 18. Altersjahres wird nicht abgezogen. Hingegen entfällt der Anspruch auf eine Waisenrente, wenn das Einkommen während der Ausbildung den laufenden AHV-Maximalrentenbetrag überschreitet.

Nötig sind Ausbildungsbestätigungen, Verfügungskopien bei bestehender Invalidität des Waisen und ein Unterstützungsvertrag bei Pflegekindern.

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