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So erhalten Sie Ihre Rente

Diese Informationen brauchen wir von Ihnen

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Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Wichtige Informationen für Rentenbeziehende

Sobald Sie eine Rente der PKBS beziehen, sind wir auf Ihre Kooperation angewiesen, damit wir Ihre Rente pünktlich auszahlen können.

Rententermine

Wir zahlen die Renten jeweils Ende des Monats wie folgt aus:

25.01.202425.04.202425.07.202425.10.2024
23.02.202424.05.202423.08.202425.11.2024
25.03.202425.06.202425.09.202423.12.2024
Informations- und Meldepflicht für Rentenbeziehende

Sie oder Ihre Hinterbliebenen sind verpflichtet, uns wahrheitsgetreue und vollständige Auskünfte zu erteilen. Damit wir die Leistungen, die Ihnen zustehen, korrekt berechnen können, benötigen wir von Ihnen die entsprechenden Belege.

Bitte melden Sie uns umgehend jede Veränderung der Verhältnisse, die Einfluss auf die Höhe oder die Art der Leistung haben können. Sie schützen sich damit vor verspäteten Auszahlungen oder Rückforderungen.

Insbesondere geht es um folgende Veränderungen:

  • Adress- und Kontoänderung
  • Todesfall
  • Änderung des Zivilstands (Verheiratung, Scheidung, Registrierung einer Partnerschaft, gerichtliche Auflösung der eingetragenen Partnerschaft, Änderungen der Lebenspartnerschaft)
  • Unterbrechung oder Beendigung der Ausbildung von Kindern, für die nach dem 18. Altersjahr noch Leistungen ausgerichtet werden
  • Änderung der Erwerbslage, der Arbeitsfähigkeit und des Gesundheitszustands, falls IV-Renten zugesprochen wurden

Unrechtmässig bezogene Leistungen müssen zurückerstattet werden.

Adressänderung melden

Die neue Adresse muss uns schriftlich mitgeteilt werden.

ändern
Kontoänderung melden

Wünschen Sie die Auszahlung Ihrer Rente auf ein neues Konto, müssen Sie uns diese Bankverbindung schriftlich mitteilen. 

ändern
Umzug ins Ausland

Haben Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt, müssen wir Ihnen je nach Wohnsitzland und Nationalität eine Quellensteuer direkt von Ihrer Rente abziehen. Den Betrag leiten wir direkt an die Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt weiter.

Um zu überprüfen, ob Sie quellensteuerpflichtig sind, müssen Sie uns bei einem Wegzug ins Ausland zwingend eine Kopie der Abmeldebescheinigung der Wohngemeinde zustellen. Die Bedingungen zur Quellensteuerpflicht entnehmen Sie bitte den Ausführungen der Steuerverwaltung des Kantons Basel-Stadt.

Überweisung ins Ausland

Ihre Rente überweisen wir Ihnen auch auf ein ausländisches Bankkonto. Falls Sie dies wünschen, teilen Sie uns zusätzlich zur IBAN-Nummer den Namen der Bank und den BIC/SWIFT-Code mit.

Ausbildungsbestätigung

Für Kinder, die sich ab Alter 18 bis zur Beendigung des 25. Altersjahrs in Ausbildung befinden, besteht Anspruch auf eine Kinderrente. Gleiches gilt für Waisen. Rentenberechtigte haben uns  regelmässig eine Kopie der aktuellen Ausbildungsbestätigung einzureichen. Ohne diesen Nachweis wird die Waisen- oder Kinderrente automatisch sistiert. Wird der Nachweis nachgereicht, erfolgt eine nachträgliche Auszahlung.

einreichen
Lebensnachweis

Die PKBS ist befugt, in regelmässigen Abständen bei rentenbeziehenden Personen, die Ihren Wohnsitz im Ausland haben, einen Lebensnachweis zu verlangen. Die Anspruchsberechtigten sind verpflichtet, die einverlangten Unterlagen und Nachweise fristgerecht und auf eigene Kosten einzureichen.

Sie fragen – wir antworten

Jeweils zu Jahresbeginn erhalten Sie einen Nachweis über die im Vorjahr bezogenen Rentenleistungen. Diesen Rentenausweis benötigen Sie zum Ausfüllen der Steuererklärung.

Beim Tod eines Rentenbeziehenden bitten wir Sie, sich mit der Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen den Rentenausweis zustellen können.

Falls Sie die AHV-Altersgrenze noch nicht erreicht haben, sind Sie bei der AHV weiterhin beitragspflichtig. Die PKBS zieht jedoch keine AHV-Beiträge von der Rente ab. Wir bitten Sie deshalb, Auskünfte zur AHV direkt bei Ihrer Ausgleichskasse einzuholen.

Je nach Arbeitgeber besteht die Möglichkeit, auch nach der Pensionierung die Unfallversicherung bei der Unfallversicherungskasse des Basler Staatspersonals (UVK ) weiterzuführen. Die Prämie wird Ihnen direkt von der Rente der PKBS abgezogen und an die UVK-Versicherung weitergeleitet.

Bei Fragen zu den Leistungen der UVK wenden Sie sich bitte direkt an die entsprechende Geschäftsstelle: Unfallversicherungskasse des Basler Staatspersonals, Peter-Merian-Weg 4, 4052 Basel, Telefon: 061 268 43 00, E-Mail: infouvk.ch.

Bei unveränderten Rentenleistungen verschickt die PKBS keine monatliche Abrechnung. Sollte sich an der Höhe Ihrer Rentenleistungen etwas ändern, so stellen wir Ihnen rechtzeitig eine neue Rentenübersicht zu.

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