Begünstigung von Personen
Die PKBS sieht Leistungen im Todesfall für Lebenspartner und Lebenspartnerinnen sowie für massgeblich finanziell unterstützte Personen vor.
Soll dieser Personenkreis von Ihnen begünstigt werden, so muss zu Lebzeiten eine schriftliche Anmeldung eingereicht werden. Dies erfolgt entweder mit der Anmeldung Lebenspartnerschaft oder mit der Anmeldung massgeblich unterstützter Personen.
Ausserdem haben Sie die Möglichkeit, ein im Todesfall ausgelöstes Todesfallkapital an Hinterlassene mittels Änderung der Begünstigungsordnung anzupassen und die im Reglement vorgesehenen Rangfolge zu ändern.
Ansprüche von Lebenspartnern sowie massgeblich unterstützter Personen und die notwendigen Voraussetzungen hierzu werden detailliert in der Rubrik Leistungen im Todesfall erläutert.