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So funktioniert Ihre Vorsorge

Gemeinsam Ihre Zukunft sichern

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Gemeinsam Ihre Zukunft sichern

Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

So wird Ihre Vorsorge finanziert

Sie und Ihr Arbeitgeber entrichten Beiträge, deren Höhe vom Lohn abhängt. Diese Beiträge finanzieren Ihre Altersvorsorge und decken die Risiken Tod und Invalidität ab.

Bildung des Sparkapitals

Vor dem Beginn des individuellen Sparalters – je nach Vorsorgeplan ab Alter 20 oder 25 – leisten Sie nur Risikobeiträge. Danach entrichten Sie und Ihr Arbeitgeber zusätzlich monatliche Sparbeiträge, die Ihrem individuellen Sparkapital gutgeschrieben werden.

Dieses Sparkapital dient als Basis für Ihre künftige Altersrente. Bei der Pensionierung wird es mit dem entsprechenden Umwandlungssatz in eine Rente umgewandelt. Neben den Beiträgen führen weitere Faktoren zu einer Erhöhung Ihres Sparkapitals.

Die Höhe Ihrer Beiträge finden Sie auf der Rückseite Ihres Vorsorgeausweises
Wahl des Sparplans

Sie können die Höhe Ihrer Sparbeiträge beeinflussen.

Nebst dem «Plan Standard» können Sie zwischen den Sparplänen «Plan Plus» und «Plan Minus» wählen. Je nachdem bezahlen Sie 3% mehr oder 3% weniger Sparbeiträge. Die Höhe der Arbeitgeberbeiträge und des Risikobeitrags bleiben dabei unverändert. 

Teilen Sie uns Ihre Wahl mit dem Formular Planwahl unmittelbar nach Eintritt oder jeweils bis spätestens zum 30. November mit. Die Anpassung erfolgt dann per 1. Januar.

So verändert sich Ihr Sparkapital je nach Sparplan
Berechnen Sie, wie sich die Wahl des Sparplans auf Ihre Altersrente auswirkt

Für die Kalkulation benötigen Sie Ihren aktuellen Vorsorgeausweis.

Zeitpunkt des Sparplanwechsels 

  • per Eintritt oder
  • wenn Sie schon länger in der PKBS versichert sind: per 1. Januar des Folgejahrs

Monat, in dem der Sparplanwechsel erfolgt
(Folgemonat oder Januar des Folgejahrs)

Das Datumsformat ist falsch. Bitte berichtigen Sie es.

Die Höhe des versicherten Jahreslohns finden Sie auf der
Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises

CHF

Ihren aktuellen Sparplan finden Sie auf der Rückseite
Ihres Vorsorgeausweises

Die Höhe des Sparkapitals finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises

CHF

Den Umwandlungssatz finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises. Bei zwei
unterschiedlichen Umwandlungssätzen gilt der höhere Umwandlungssatz

Den Umwandlungssatz finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises.
Bei zwei unterschiedlichen Umwandlungssätzen gilt der tiefere Umwandlungssatz,
ansonsten den gleichen Umwandlungssatz erfassen oder leer lassen

Resultate in CHF
Ihr Pensionierungsdatum
Sparbeitragsänderung jährlich
Sparbeitragsänderung monatlich
Voraussichtliche Erhöhung/Reduktion des Sparkapitals
Voraussichtliche Erhöhung/Reduktion der jährlichen Altersrente


Hinweis: Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen.

Beitragsarten

Die Sparbeiträge ergeben sich aus der Sparbeitragsskala Ihres Vorsorgeplans. In 5-Jahres-Schritten erhöht sich der jeweilige Sparbeitrag um 1.5%, sodass jüngere Versicherte tiefere Beiträge und ältere Versicherte höhere Beiträge entrichten.

Die Sparbeiträge werden Ihrem Sparkapital gutgeschrieben und sind zusammen mit den Zinsgutschriften sowie allfällig getätigten Einkäufen und Einlagen für die Berechnung Ihrer Altersrente massgebend.

Die Risikobeiträge werden zur Finanzierung von Invaliditäts- und Todesfallleistungen verwendet. Sie tragen nicht zur Äufnung Ihres Sparkapitals bei.

Die Höhe des Risikobeitrags ist für den ganzen Versichertenbestand des Vorsorgewerks gleich und ergibt sich aus dem jeweiligen Vorsorgeplan.

Stabilisierungsbeiträge fallen nur in teilkapitalisierten Vorsorgewerken an. Diese Beiträge dienen zur Stärkung des Deckungsgrads des jeweiligen Vorsorgewerks.

Liegt der Deckungsgrad des Vorsorgewerks unter 100% (bei teilkapitalisierten Vorsorgewerken unter 80%), sind Sanierungsmassnahmen erforderlich, um die finanzielle Lage des Vorsorgewerks zu verbessern. Eine Möglichkeit sind Sanierungsbeiträge, die durch die Arbeitnehmerinnen resp. Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zu leisten sind. 

Eine Sanierung dauert in der Regel zwischen 5 und 7 Jahren und darf maximal 10 Jahre dauern. Die Sanierungsmassnahmen sind so zu wählen, dass das Vorsorgewerk in diesem Zeitraum einen Deckungsgrad über 100% bzw. über 80% erreicht. Weitere Sanierungsmassnahmen können sein:

  • Einmaleinlagen des Arbeitgebers
  • Arbeitgeberbeitragsreserve mit Verwendungsverzicht
  • Unterschreitung des möglichen Zinssatzes
  • Kürzung der anwartschaftlichen Leistungen
  • Sanierungsbeiträge der Rentenbeziehenden, wobei die Erhebung eines Beitrages auf Renten nur auf demjenigen Teil der Rente zulässig ist, der in den letzten 10 Jahren durch reglementarisch nicht vorgeschriebene Erhöhungen entstanden ist.

Eine spezielle Möglichkeit gibt es für Versicherte, deren massgebender Jahreslohn sich nach dem 58. Altersjahr um höchstens die Hälfte reduziert. Diese Personen können den bisherigen versicherten Jahreslohn bis zum Rücktrittsalter beibehalten, wenn sie für diesen weiterversicherten Lohnteil sowohl die Arbeitnehmer- als auch die Arbeitgeberbeiträge entrichten.

Vor Antritt des unbezahlten Urlaubs können Versicherte wählen, ob sie ihre Versicherung voll oder teilweise (nur Risikoversicherung) weiterführen wollen. Die dafür anfallenden Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge haben die Versicherten zu leisten.

Während einer freiwilligen Weiterversicherung bezahlt die weiterversicherte Person ihre eigenen Risikobeiträge, ebenso wir jene des ehemaligen Arbeitgebers.

Wird die gesamte Vorsorge weitergeführt, so bezahlt die weiterversicherte Person zusätzlich zu den Risikobeiträgen auch ihre eigenen Sparbeiträge und jene des ehemaligen Arbeitgebers. Die Höhe der Sparbeiträge ergibt sich dabei aus dem aktuellen Vorsorgeplan.

Wird die Weiterversicherung in einem Vorsorgewerk geführt, in dem Stabilisierungsbeiträge bezahlt werden müssen, so trägt die weiterversicherte Person den Arbeitnehmeranteil. Ist das Vorsorgewerk in Unterdeckung und müssen Sanierungsbeiträge geleistet werden, so trägt die weiterversicherte Person ebenfalls den Arbeitnehmeranteil.

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