H - Homepage
M - Menu
T - Top
B - Bottom

Ihr drittes Lebensalter

Gut vorgesorgt mit der PKBS

Ihr drittes Lebensalter

Gut vorgesorgt mit der PKBS

Ihr drittes Lebensalter

Gut vorgesorgt mit der PKBS

Ihr drittes Lebensalter

Gut vorgesorgt mit der PKBS

Ihr drittes Lebensalter

Gut vorgesorgt mit der PKBS

Ihr drittes Lebensalter

Gut vorgesorgt mit der PKBS

Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Diese Altersleistungen bietet die PKBS

Mit der Pensionierung beginnt eine neue Lebensphase. Bereiten Sie sich frühzeitig auf diesen wichtigen Schritt vor. Die PKBS unterstützt Sie dabei gerne.

Der Zeitpunkt der Pensionierung

Das ordentliche Pensionierungsalter erreichen Sie mit Vollendung des 65. Altersjahrs. Bereits ab Alter 58 ist eine vorzeitige Pensionierung möglich.

Die Pensionierung kann auch in maximal 3 Teilschritten erfolgen, wobei der 3. Schritt zur vollständigen Pensionierung führt.

Bei einer Weiterbeschäftigung über das Alter 65 hinaus ist ein Aufschub der Pensionierung bis Alter 70 möglich.

Altersrente

Die jährliche Altersrente wird bestimmt, indem das zum Zeitpunkt der Pensionierung vorhandene Sparkapital mit dem entsprechenden Umwandlungssatz multipliziert wird.

Der Umwandlungssatz ist im Vorsorgeplan des Vorsorgewerkes festgehalten.

Die Altersrente wird in 12 monatlichen Raten jeweils gegen Ende des Monats ausgerichtet.

Weitere Informationen zu den Umwandlungssatzmodellen und ihrer Funktionsweise finden Sie unter folgendem Link.

Kapitalbezug der Altersrente

Mit der Pensionierung entsteht grundsätzlich Anspruch auf eine lebenslängliche Altersrente. Sie können aber auch einen Teil Ihres Altersguthabens als Kapital beziehen.

Melden Sie diesen Kapitalbezug spätestens 3 Monate vor Ihrer Pensionierung, mit dem Formular Voranmeldung Kapitalbezug der Altersleistungen oder Pensionierungsformular an.

Berechnen Sie mit unserem Berechnungstool, wie sich ein teilweiser Kapitalbezug auf Ihre Altersrente auswirkt. Sie benötigen dafür Ihren aktuellen Vorsorgeausweis.

Die Höhe des Sparkapitals finden Sie auf der Vorderseite
Ihres Vorsorgeausweises

CHF
CHF
CHF

Den Umwandlungssatz finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises.
Bei zwei unterschiedlichen Umwandlungssätzen gilt der höhere Umwandlungssatz

Den Umwandlungssatz finden Sie auf der Vorderseite Ihres Vorsorgeausweises.
Bei zwei unterschiedlichen Umwandlungssätzen gilt der tiefere Umwandlungssatz,
ansonsten den gleichen Umwandlungssatz erfassen oder leer lassen

Resultate in CHF
Gewünschter Kapitalbezug
Sparkapital für Altersrente
Jährliche Altersrente

Hinweis: Bei den Ergebnissen handelt es sich um Schätzungen.

Schritt für Schritt zur Pensionierung
  1. Sie erreichen Ihr ordentliches Rücktrittsalter oder entscheiden sich für eine vorzeitige Pensionierung und kündigen Ihr Arbeitsverhältnis.
  2. Sie füllen das Pensionierungsformular aus.
  3. Die PKBS bestätigt Ihnen schriftlich den Erhalt des Formulars. Zudem meldet uns Ihr Arbeitgeber die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses. Der Zeitpunkt der Pensionierung wird im System der PKBS festgehalten.
  4. Per Stichtag werden die entsprechenden Mutationen vorgenommen: Sie wechseln von einer aktivversicherten zu einer rentenbeziehenden Person. Die Leistungen werden berechnet und im System hinterlegt.
  5. Die PKBS informiert Sie schriftlich über Ihre Rentenfestsetzung. Ende des Monats erfolgt die erste Rentenauszahlung. Falls Sie eine Auszahlung des Kapitals gewünscht haben, wird dieses ebenfalls Ende Monat überwiesen.
  6. Jeweils Anfang Jahr erhalten Sie den Rentenausweis. Dieser dokumentiert die ausbezahlten Renten des Vorjahrs. Den Rentenausweis benötigen Sie für Ihre Steuererklärung.
Pensionierung anmelden
Versicherte Überbrückungsrente

Je nach Vorsorgeplan ist bei einer vorzeitigen Pensionierung eine versicherte Überbrückungsrente vorgesehen, die der Arbeitgeber finanziert.

Die Überbrückungsrente wird während maximal drei Bezugsjahren ausgerichtet, wobei die Bezugsdauer auch ausgedehnt werden kann.

Mit Erreichen des Referenzalters gemäss AHV oder mit dem Tod erlischt der Anspruch auf eine Überbrückungsrente.

Beispiel für Staffelung der Überbrückungsrente
  1. Der Mann (Beschäftigungsgrad 100%, volle 10 Beitragsjahre) geht mit 62 vorzeitig in Pension und bezieht 3 Jahre lang eine volle Überbrückungsrente.
  2. Die Frau (Beschäftigungsgrad 100%, volle 10 Beitragsjahre, Jahrgang 64 und jünger) geht mit 60 vorzeitig in Pension und bezieht 5 Jahre lang eine reduzierte Überbrückungsrente (der Anspruch auf 3 Jahresrenten wird auf 5 Jahre verteilt).

Pensionierten-Kinderrente

Eine Pensionierten-Kinderrente wird für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Altersjahrs ausgerichtet. Sollte das Kind darüber hinaus in Ausbildung sein, wird die Kinderrente bis zum Abschluss der Ausbildung, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahres ausgerichtet.

Die jährliche Pensionierten-Kinderrente beträgt pro anspruchsberechtigtes Kind 10% der laufenden Altersrente. Sie entspricht jedoch höchstens der halben minimalen AHV-Altersrente.

Sichern Sie Ihre Angehörigen ab

Damit Ihre Angehörigen im Todesfall abgesichert sind, empfiehlt Ihnen die PKBS, die nötigen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen und die entsprechenden Anmeldungen vorzunehmen.

Anmeldung Lebenspartnerschaft

Leben Sie in einer Lebenspartnerschaft (Konkubinat), können Sie Ihre Lebenspartnerin oder Ihren Lebenspartner bei uns anmelden. Nur so erhält diese Person bei Ihrem Tod allfällige Leistungen.

anmelden
Änderung der Begünstigungsordnung

Welche Personen wollen Sie bei Ihrem Tod begünstigen? Sie können dies mit folgendem Formular festlegen.

ändern
Sie fragen – wir antworten

Für Pflegekinder besteht Anspruch auf eine Kinderrente, wenn Sie nachweislich für deren Unterhalt aufzukommen haben. 

Bis Ihr Kind die Volljährigkeit erreicht, besteht ohnehin Anspruch auf eine Kinderrente. Anschliessend besteht bis spätestens zum Erreichen des 25. Altersjahrs des Kindes Anspruch auf eine Kinderrente, wenn das Kind eine ganze Rente der IV bezieht.

Ja, das ist möglich, wenn Sie sich noch nicht in die maximalen Vorsorgeleistungen eingekauft haben.

Bitte beachten Sie, dass diese Einkäufe dann nicht in Kapitalform bezogen werden dürfen (3-Jahres-Sperrfrist). 

Ja.

Die Finanzierung erfolgt, indem Ihr Sparkapital für die Altersrente um denjenigen Betrag gekürzt wird, der zur Finanzierung der Überbrückungsrente eingesetzt wird. Die Höhe ist frei wählbar. Sie entspricht jedoch höchstens der maximalen AHV-Rente (unter Anrechnung einer allfälligen versicherten Überbrückungsrente). Die freiwillige Überbrückungsrente läuft – wie die versicherte Überbrückungsrente auch – bis zum Erreichen des ordentlichen AHV-Alters.

Ab 1. Januar 2025 wird sich für Frauen mit Jahrgang 1961 und jünger sukzessive das Datum nach hinten verschieben, ab dem sie bei einer vorzeitigen Pensionierung Anspruch auf die drei vollen Überbrückungsrenten haben.

Eine Frau mit Jahrgang 1963, die 2024 vorzeitig in Pension geht, hat im Alter von 61 und neun Monaten Anspruch auf die volle Überbrückungsrente, die dann bis zum Einsetzen der AHV-Altersrente im Alter 64 und neun Monaten ausgerichtet wird. Für eine Frau mit Jahrgang 1965, die 2025 im Alter 60 in Pension geht, gilt hingegen bereits das neue Referenzalter 65, weshalb ihr Anspruch auf drei AHV-Überbrückungsrenten auf fünf Jahre verteilt wird.

Ansonsten ändert sich für die Laufzeit der versicherten Überbrückungsrente im Grundsatz nichts.

Sie können die Erhöhung der Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente von 2/3 auf 100% der versicherten Altersrente beantragen. Die versicherte Altersrente reduziert sich dabei um 15% ihres Betrages. 

Den Antrag zur Erhöhung müssen Sie vor der Pensionierung stellen. Der Entscheid ist unwiderruflich.

Nein.

Überbrückungsrenten an Frauen, die bereits vor dem 1. Januar 2024 zu laufen begonnen haben, werden unverändert bis zum Erreichen des neuen Referenzalters gemäss AHV ausgerichtet. Dies auch dann, wenn die Rente ursprünglich nur bis Alter 64 bemessen wurde.

Ein Kapitalbezug nach erfolgter Pensionierung ist nicht mehr möglich. Der Antrag für einen Kapitalbezug muss spätestens 3 Monate vor der effektiven Pensionierung bei der PKBS eingetroffen sein. Die Auszahlung erfolgt zusammen mit der ersten Rentenzahlung. 

Nein. Der maximal mögliche Kapitalbezug entspricht demjenigen Teil des Sparkapitals, der den Betrag der zehnfachen maximalen AHV-Altersrente übersteigt. 

In jedem Fall ist es jedoch möglich, einen Viertel des BVG-Altersguthabens als Kapital zu beziehen. 

Die Kapitalauszahlung erfolgt zusammen mit der ersten Rentenzahlung. Es ist nicht möglich, das Kapital gestaffelt oder zu einem anderen Zeitpunkt zu beziehen. 

Am 31. Dezember 2023 laufend Renten bleiben unverändert.

Um die Senkung des Umwandlungssatzes und die Folgen der damit einhergehenden Anpassung der Vorsorgelösung abzufedern, werden die Sparkapitalien aller Aktivversicherten am 1. Januar 2024 – nebst der ordentlichen Verzinsung – um zusätzliche 2.5% verzinst. Für Personen, die weniger als 36 Monate bei der PKBS versichert sind, sinkt diese Zusatzverzinsung um jeden fehlenden Monat um 1/36.

Zudem wird jenen Personen, die am 1. Januar 2024 58 Jahre und älter sind, der Betrag der Altersrente, auf die sie bei einer Pensionierung per 31. Dezember 2023 gemäss den bisherigen Bestimmungen Anspruch gehabt hätten, frankenmässig garantiert.

Somit ist die Anpassung des Umwandlungssatzes – auch unter Berücksichtigung der zusätzlichen Zinsgutschrift – kein Grund, sich deshalb vorzeitig pensionieren zu lassen.

Diese Themen könnten Sie auch interessieren
Wir unterstützen Sie