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Unterstützung bei Krankheit oder Unfall

Die PKBS begleitet Sie auch in Notlagen

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Die PKBS begleitet Sie auch in Notlagen

Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

Verlust der Erwerbsfähigkeit

Verhindern Krankheit oder Unfall langfristig, dass Sie am Erwerbsleben teilhaben können, kommt die Invalidenversicherung zum Zug. Bei der PKBS sind Sie für diesen Fall gut abgesichert.

Die finanziellen Folgen der Invalidität

Eine Krankheit oder ein Unfall bringen nicht nur körperliche Einschränkungen. Solche Ereignisse können auch dazu führen, dass Sie aufgrund einer bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr im gleichen Ausmass wie zuvor Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Das betrifft womöglich nicht nur den bisher ausgeübten Beruf, sondern jegliche Erwerbstätigkeit. 

Bei einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist das oberste Ziel die Wiedereingliederung. Die IV klärt ab, ob und in welcher Tätigkeit Sie trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung weiterhin tätig sein können. Ist eine Rückkehr ins Erwerbsleben nicht oder nur teilweise möglich, so legt die IV einen Invaliditätsgrad fest. Zudem entscheidet sie über die Leistung einer Rente.

Sobald absehbar ist, dass Sie im Sinn der IV im Erwerbsbereich zu mindestens 25% invalid sind, wird die PKBS einbezogen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie auch von der PKBS Leistungen zugute haben. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei der IV anzumelden. Damit verhindern Sie längere Wartezeiten für allfällige Leistungen der PKBS.

So ist der Ablauf bei einer langfristigen Beeinträchtigung durch Unfall oder Krankheit 
  1. Sie werden krank oder erleiden einen Unfall.
  2. Ist absehbar, dass die Arbeitsunfähigkeit andauern wird, und hat Ihr Arbeitgeber ein Case Management installiert, suchen die Case Manager gemeinsam mit Ihnen nach Lösungen für die Wiederaufnahme Ihrer Arbeit.
  3. Mit der Anmeldung bei der IV werden weitere Fachpersonen einbezogen, um Ihre Reintegration in den Arbeitsmarkt zu prüfen. Ist eine Wiedereingliederung nicht möglich, prüft die IV Ihren Rentenanspruch und legt mit einer Verfügung Ihren IV-Grad fest.
  4. Das Arbeitsverhältnis wird nach Ablauf einer Sperrfrist entweder aufgelöst oder dem IV-Grad entsprechend abgeändert.
  5. Ihr Arbeitgeber meldet uns Ihren Austritt oder die Reduktion Ihres Beschäftigungsgrads.
  6. Wir treffen die erforderlichen Abklärungen und prüfen, ob Sie Anspruch auf Invalidenleistungen der PKBS haben. Hierzu benötigen wir weitere Angaben von Ihnen und stellen Ihnen deshalb unsere Unterlagen zu.

IV-Leistungen beantragen
Anspruch auf eine IV-Rente der PKBS

Grundsätzlich besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der PKBS, wenn

  • die IV mit rechtskräftiger Verfügung einen IV-Grad von mindestens 25% im Erwerbsbereich festgelegt hat und
  • die Arbeitsunfähigkeit, die später zur Invalidität geführt hat, in einer Zeit eintrat, in der ein Vorsorgeverhältnis bei der PKBS bestand.

Die volle Invalidenrente wird in Prozenten des versicherten Jahreslohns festgelegt und wird auf Ihrem Vorsorgeausweis ausgewiesen.

Rentenabstufung

IV-Grad (IV)

Rentenhöhe PKBS
0 - 24%––
25 - 69%25 - 69%
70 - 100%100%
Beginn

Die Auszahlung der Invalidenrente beginnt mit dem Anspruch auf Leistungen bei der IV, frühestens jedoch nach Ende der Lohnfortzahlung oder nach Beendigung von Taggeldleistungen.

Ende

Der Anspruch erlischt, wenn der Grad der Invalidität weniger als 25% beträgt, bei Erreichen des Pensionsalters oder mit dem Tod.

Umwandlung Invalidenrente in Altersrente

Sobald Sie das Rücktrittsalter 65 erreichen, werden Sie pensioniert, und die temporäre Invalidenrente (= zeitlich befristete Invalidenrente) wird durch eine Altersrente abgelöst. Diese kann höher oder tiefer ausfallen als die Invalidenrente.

Während der Dauer der Invalidität werden Sie und Ihr Arbeitgeber im Umfang der Invalidität von der Pflicht zur Beitragszahlung befreit.

Das Altersguthaben wird weiter mit Sparbeiträgen aus der Risikoversicherung aufgebaut und bei der Pensionierung mit dem jeweiligen Umwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt.

Invaliden-Kinderrente

Für jedes Kind bis zur Vollendung des 18. Altersjahrs wird eine Invaliden-Kinderrente ausgerichtet. Sollte das Kind darüber hinaus in Ausbildung sein, wird die Kinderrente bis zum Abschluss der Ausbildung ausgerichtet, längstens jedoch bis zur Vollendung des 25. Altersjahrs.

Die jährliche Invaliden-Kinderrente beträgt pro anspruchsberechtigtes Kind 20% der laufenden Invalidenrente.

Sie fragen – wir antworten

Für Pflegekinder besteht Anspruch auf eine Kinderrente, wenn Sie nachweislich für deren Unterhalt aufzukommen haben. 

Bis Ihr Kind die Volljährigkeit erreicht, besteht ohnehin Anspruch auf eine Kinderrente. Anschliessend besteht bis spätestens zum Erreichen des 25. Altersjahrs des Kindes Anspruch auf eine Kinderrente, wenn das Kind eine ganze Rente der IV bezieht.

Die Höhe der Invalidenrente kann herabgesetzt werden, falls sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des mutmasslich entgangenen Verdiensts übersteigt. 

Als anrechenbare Einkünfte gelten beispielsweise Leistungen der IV, der AHV oder Leistungen einer Unfallversicherung. Das weiterhin erzielte oder noch erzielbare Erwerbs- oder Ersatzeinkommen wird ebenfalls angerechnet.

Nein. Nach Eintritt des Vorsorgefalls ist ein Einkauf zusätzlicher Vorsorgeleistungen nicht mehr möglich.

Mit Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters von 65 Jahren können Bezügerinnen und Bezüger einer temporären Invalidenrente einen Kapitalbezug tätigen. Damit der Kapitalbezug gewährt werden kann, muss ein entsprechender schriftlicher Antrag spätestens 3 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters bei der PKBS eintreffen. 

Sie können mit der ersten Auszahlung der Invalidenrente die Auszahlung des Sparkontos «vorzeitige Pensionierung» beantragen. Sie können aber auch auf eine Auszahlung des Sparkontos verzichten. In diesem Fall wird das Guthaben bei der Pensionierung an die zukünftige Altersrente angerechnet oder ausbezahlt.

Mit dem Formular Meldung zum Bezug von Invalidenleistungen müssen Sie uns vor Auszahlung der ersten Rente angeben, für welche Option Sie sich entscheiden. Denken Sie daran, dass dieser Entscheid unwiderruflich ist.

Grundsätzlich sollen Sie als Bezüger einer Invalidenrente soviel arbeiten, wie es Ihnen gemäss Entscheid der IV auf längere Zeit zumutbar ist.

Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen. So können wir fristgerecht überprüfen, ob keine Überentschädigung (Überversicherung) vorliegt und keine unberechtigten Bezüge von IV-Leistungen erfolgen.

Ja, die Invalidenrente wird Ihnen auch ausgerichtet, wenn Sie Wohnsitz im Ausland haben. 

Über einen allfälligen Wegzug ins Ausland informieren Sie uns bitte rechtzeitig im Voraus. 

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