Verlust der Erwerbsfähigkeit
Verhindern Krankheit oder Unfall langfristig, dass Sie am Erwerbsleben teilhaben können, kommt die Invalidenversicherung zum Zug. Bei der PKBS sind Sie für diesen Fall gut abgesichert.
Die finanziellen Folgen der Invalidität
Eine Krankheit oder ein Unfall bringen nicht nur körperliche Einschränkungen. Solche Ereignisse können auch dazu führen, dass Sie aufgrund einer bleibenden gesundheitlichen Beeinträchtigung nicht mehr im gleichen Ausmass wie zuvor Ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen können. Das betrifft womöglich nicht nur den bisher ausgeübten Beruf, sondern jegliche Erwerbstätigkeit.
Bei einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen ist das oberste Ziel die Wiedereingliederung. Die IV klärt ab, ob und in welcher Tätigkeit Sie trotz gesundheitlicher Beeinträchtigung weiterhin tätig sein können. Ist eine Rückkehr ins Erwerbsleben nicht oder nur teilweise möglich, so legt die IV einen Invaliditätsgrad fest. Zudem entscheidet sie über die Leistung einer Rente.
Sobald absehbar ist, dass Sie im Sinn der IV im Erwerbsbereich zu mindestens 25% invalid sind, wird die PKBS einbezogen. Wir prüfen, ob und in welchem Umfang Sie auch von der PKBS Leistungen zugute haben. Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig bei der IV anzumelden. Damit verhindern Sie längere Wartezeiten für allfällige Leistungen der PKBS.
Anspruch auf eine IV-Rente der PKBS
Grundsätzlich besteht Anspruch auf eine Invalidenrente der PKBS, wenn
- die IV mit rechtskräftiger Verfügung einen IV-Grad von mindestens 25% im Erwerbsbereich festgelegt hat und
- die Arbeitsunfähigkeit, die später zur Invalidität geführt hat, in einer Zeit eintrat, in der ein Vorsorgeverhältnis bei der PKBS bestand.
Die volle Invalidenrente wird in Prozenten des versicherten Jahreslohns festgelegt und wird auf Ihrem Vorsorgeausweis ausgewiesen.
Rentenabstufung
IV-Grad (IV) | Rentenhöhe PKBS |
0 - 24% | –– |
25 - 69% | 25 - 69% |
70 - 100% | 100% |
Sie fragen – wir antworten
Habe ich Anspruch auf eine Kinderrente für Pflegekinder oder wenn mein Kind invalid ist?
Für Pflegekinder besteht Anspruch auf eine Kinderrente, wenn Sie nachweislich für deren Unterhalt aufzukommen haben.
Bis Ihr Kind die Volljährigkeit erreicht, besteht ohnehin Anspruch auf eine Kinderrente. Anschliessend besteht bis spätestens zum Erreichen des 25. Altersjahrs des Kindes Anspruch auf eine Kinderrente, wenn das Kind eine ganze Rente der IV bezieht.
Kann es zu einer Kürzung meiner Invalidenrente kommen?
Die Höhe der Invalidenrente kann herabgesetzt werden, falls sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des mutmasslich entgangenen Verdiensts übersteigt.
Als anrechenbare Einkünfte gelten beispielsweise Leistungen der IV, der AHV oder Leistungen einer Unfallversicherung. Das weiterhin erzielte oder noch erzielbare Erwerbs- oder Ersatzeinkommen wird ebenfalls angerechnet.
Ist ein Einkauf nach Eintritt der Invalidität noch möglich?
Nein. Nach Eintritt des Vorsorgefalls ist ein Einkauf zusätzlicher Vorsorgeleistungen nicht mehr möglich.
Kann ich als Bezügerin oder Bezüger einer temporären Invalidenrente einen Kapitalbezug tätigen?
Mit Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters von 65 Jahren können Bezügerinnen und Bezüger einer temporären Invalidenrente einen Kapitalbezug tätigen. Damit der Kapitalbezug gewährt werden kann, muss ein entsprechender schriftlicher Antrag spätestens 3 Monate vor Erreichen des ordentlichen Rücktrittsalters bei der PKBS eintreffen.
Was passiert bei Invalidität mit meinem Sparkonto «vorzeitige Pensionierung»?
Sie können mit der ersten Auszahlung der Invalidenrente die Auszahlung des Sparkontos «vorzeitige Pensionierung» beantragen. Sie können aber auch auf eine Auszahlung des Sparkontos verzichten. In diesem Fall wird das Guthaben bei der Pensionierung an die zukünftige Altersrente angerechnet oder ausbezahlt.
Mit dem Formular Meldung zum Bezug von Invalidenleistungen müssen Sie uns vor Auszahlung der ersten Rente angeben, für welche Option Sie sich entscheiden. Denken Sie daran, dass dieser Entscheid unwiderruflich ist.
Darf ich als Bezügerin oder Bezüger einer Invalidenrente ein Erwerbseinkommen generieren?
Grundsätzlich sollen Sie als Bezüger einer Invalidenrente soviel arbeiten, wie es Ihnen gemäss Entscheid der IV auf längere Zeit zumutbar ist.
Bitte informieren Sie uns umgehend, falls Sie einer Erwerbstätigkeit nachgehen oder zu einem späteren Zeitpunkt eine neue Erwerbstätigkeit aufnehmen. So können wir fristgerecht überprüfen, ob keine Überentschädigung (Überversicherung) vorliegt und keine unberechtigten Bezüge von IV-Leistungen erfolgen.
Habe ich auch im Ausland Anspruch auf die Invalidenrente?
Ja, die Invalidenrente wird Ihnen auch ausgerichtet, wenn Sie Wohnsitz im Ausland haben.
Über einen allfälligen Wegzug ins Ausland informieren Sie uns bitte rechtzeitig im Voraus.