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Vorsorge auf einen Blick

So lesen Sie Ihren Vorsorgeausweis

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Tel. +41 61 267 87 00

Öffnungszeiten:

Montag, Dienstag,
Donnerstag, Freitag
08.30 - 11.30 I 13.30 – 16.00 Uhr

Mittwoch
13.30 - 17.00 Uhr

Besondere Öffnungszeiten

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Alles Wichtige auf einen Blick

Immer aktuell: Ihr Vorsorgeausweis

Jeweils im 1. Quartal jedes Kalenderjahrs erhalten Sie automatisch Ihren Vorsorgeausweis mit dem aktuellen Stand Ihrer Vorsorge per 1. Januar des neuen Jahrs. Es handelt sich dabei um eine Zusammenstellung der bestehenden bzw. voraussichtlichen Vorsorgeansprüche und dient Ihrer Information.

Verändert sich unterjährig Ihre Vorsorgesituation massgeblich, erhalten Sie zudem auf den Zeitpunkt, ab dem die Änderungen eintreten, einen aktualisierten Vorsorgeausweis. Massgebliche Änderungen sind:

  • Lohnänderungen von über 10%
  • Änderung des Beschäftigungsgrads von über 10%
  • Überweisung von Freizügigkeitsguthaben bzw. Einkäufe
  • Vorbezüge für Wohneigentum
  • Scheidung
  • Antritt resp. Beendigung eines unbezahlten Urlaubs
Hochrechnung des Sparkapitals

Der Vorsorgeausweis weist die voraussichtlichen Altersleistungen ab Alter 58 aus. Das Sparkapital (SPK), das zum Zeitpunkt der Erstellung des Vorsorgeausweises vorhanden ist, wird mit den voraussichtlichen künftigen Sparbeiträgen hochgerechnet und verzinst. Die voraussichtliche Altersrente ergibt sich aus diesem projizierten Sparkapital, das mit dem entsprechenden Umwandlungssatz multipliziert wird.

Der Zinssatz für die Hochrechnung beträgt zurzeit 1.5%. Dieser Zinssatz kann stark vom Zinssatz abweichen, mit dem die Sparkapitalien Ende Jahr effektiv verzinst werden. Aus diesem Grund sind Projektionen des Sparkapitals über einen längeren Zeitraum naturgemäss mit Unsicherheiten verbunden. Sowohl das Sparkapital als auch die Beträge der Altersrente können sich schnell ändern. Ein Rechtsanspruch auf die ausgewiesene Altersrente besteht deshalb nicht.

Vorsorgeausweis bestellen
Sie fragen – wir antworten

Ihr Arbeitgeber kann sich mit einem Einkauf an Ihrer Vorsorge beteiligen. Ebenfalls kann er Abfederungsmassnahmen in Form von Einmaleinlagen leisten, die Ihrem Sparkapital gutgeschrieben werden. Diese Einmaleinlagen werden ab Gutschrift über 10 Jahre bei der PKBS, spätestens aber bei Pensionierung erworben.

Sollten Sie jedoch vor Ablauf dieser 10 Jahre aus der PKBS austreten, wird jener Teil, der noch nicht erworben ist, vom Sparkapital abgezogen.

Sieht Ihr Vorsorgeplan eine versicherte Überbrückungsrente vor, wird diese bei einer vorzeitigen Pensionierung bis zum Erreichen der ordentlichen AHV-Altersgrenze zusätzlich zur Altersrente ausgerichtet.

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