Informationen zu Ihrer Versicherung
Alles Wichtige auf einen Blick
Immer aktuell: Ihr Vorsorgeausweis
Jeweils im 1. Quartal jedes Kalenderjahrs erhalten Sie automatisch Ihren Vorsorgeausweis mit dem aktuellen Stand Ihrer Vorsorge per 1. Januar des neuen Jahrs. Es handelt sich dabei um eine Zusammenstellung der bestehenden bzw. voraussichtlichen Vorsorgeansprüche und dient Ihrer Information.
Verändert sich unterjährig Ihre Vorsorgesituation massgeblich, erhalten Sie zudem auf den Zeitpunkt, ab dem die Änderungen eintreten, einen aktualisierten Vorsorgeausweis. Massgebliche Änderungen sind:
- Lohnänderungen von über 10%
- Änderung des Beschäftigungsgrads von über 10%
- Überweisung von Freizügigkeitsguthaben bzw. Einkäufe
- Vorbezüge für Wohneigentum
- Scheidung
- Antritt resp. Beendigung eines unbezahlten Urlaubs
Sie fragen – wir antworten
Warum ist die Austrittsleistung tiefer als das Sparkapital?
Ihr Arbeitgeber kann sich mit einem Einkauf an Ihrer Vorsorge beteiligen. Ebenfalls kann er Abfederungsmassnahmen in Form von Einmaleinlagen leisten, die Ihrem Sparkapital gutgeschrieben werden. Diese Einmaleinlagen werden ab Gutschrift über 10 Jahre bei der PKBS, spätestens aber bei Pensionierung erworben.
Sollten Sie jedoch vor Ablauf dieser 10 Jahre aus der PKBS austreten, wird jener Teil, der noch nicht erworben ist, vom Sparkapital abgezogen.
Erhalte ich bei einer vorzeitigen Pensionierung sowohl Überbrückungsrente als auch Altersrente?
Sieht Ihr Vorsorgeplan eine versicherte Überbrückungsrente vor, wird diese bei einer vorzeitigen Pensionierung bis zum Erreichen der ordentlichen AHV-Altersgrenze zusätzlich zur Altersrente ausgerichtet.